Brüterei in Münster Gericht weist Klage wegen Massen-Tötung von Küken ab
Münster · Das Landgericht Münster hat eine Klage der Staatsanwaltschaft wegen des massenhaften Tötens von männlichen Küken abgelehnt.
Die beschuldigte Kükenbrüterei im Münsterland habe sich nicht strafbar gemacht, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Zwar sehe das Tierschutzgesetz eine Strafe vor, wenn Tiere ohne vernünftigen Grund getötet würden.
Dem stehe aber die Tierschutzschlachtverordnung aus dem Jahr 2012 entgegen. Dieser Erlass regele die zulässigen Tötungsformen für Eintagsküken. Außerdem liegt nach Ansicht des Gerichts ein vernünftiger Grund für die Tötung vor.
Das Gericht wies darauf hin, dass der Gesetzgeber gefordert sei, wenn eine über Jahrzehnte ausgeübte Praxis strafrechtlich anders bewertet werden solle. Diese Entscheidung könne das Gericht nicht Stelle des Gesetzgebers treffen.