Urteil in Aachen Mord nach Facebook-Kontakt - Lebenslange Haft für Eltern

Aachen · Mord aus falschem Verdacht: Eltern töten gemeinsam mit einem Bekannten einen jungen Mann, der über Facebook Kontakt zu ihrer Tochter aufgenommen hat. Sie und ihr Mittäter müssen lange Jahre in Haft. Das Urteil wurde am Dienstag in Aachen gesprochen.

 Der Angeklagte und seine Frau haben einen Facebook-Kontakt ihrer zwölf Jahre alten Tochter erstochen. (Gerichtsbild vom 9. Februar 2016)

Der Angeklagte und seine Frau haben einen Facebook-Kontakt ihrer zwölf Jahre alten Tochter erstochen. (Gerichtsbild vom 9. Februar 2016)

Foto: dpa, fg cul

Das Aachener Landgericht hat die drei Hauptangeklagten des sogenannten Eschweiler Rachemordprozesses wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.

 Auch die Mutter des Mädchens wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. (Gerichtsbild vom 9. Februar 2016)

Auch die Mutter des Mädchens wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. (Gerichtsbild vom 9. Februar 2016)

Foto: dpa, fg cul

Für den Vater Karl-Heinz H. (39), der zugegeben hatte, den damals 29 Jahre alten Christian L. am 14. August 2015 erstochen zu haben, stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Das erschwert es ihm, nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden.

Eine weitere Mitangeklagte, eine achtfache Mutter aus Stolberg, die sich als Lockvogel mit dem Opfer an der entlegenen Stelle verabredet hatte, wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt. Freigesprochen wurde ein Mitangeklagter (42), der während der Tat auf die Kinder des Elternpaares aufgepasst hat.

 Eine Bekannte lockte den 29-Jährigen auf einen Feldweg in Eschweiler in einen Hinterhalt, der tödlich wurde.

Eine Bekannte lockte den 29-Jährigen auf einen Feldweg in Eschweiler in einen Hinterhalt, der tödlich wurde.

Foto: dpa, rr lof

Das Gericht folgte bezüglich der drei Haupttäter dem Antrag der Aachener Staatsanwaltschaft. Allerdings räumte der Vorsitzende Richter Arno Bormann ein, dass das Gericht sein Urteil im Wesentlichen auf Indizien stütze, weil viele Fragen während der 16 Verhandlungstage offen geblieben waren. Dennoch ist das Gericht "überzeugt, genügend Material gesammelt zu haben, um den gemeinschaftlichen Mord begründen zu können", sagte Bormann.

Die damals zwölf Jahre alte Tochter von Karl-Heinz H. und seiner ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilten Ehefrau Nadine (31) hatte einem bis heute Unbekannten über Facebook wohl ein Nacktfoto von sich geschickt. Als einige Monate später Christian L. Kontakt mit der Tochter über Facebook aufnahm, glaubten die Eltern möglicherweise, es handele sich um den Empfänger des Fotos. Gemeinsam mit Sven L. (26) aus Würselen ermordeten sie laut Gericht den unschuldigen Christian L.

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