"Nachgereift und psychisch stabil" Ministerium hat keine Bedenken gegen Degowski-Freilassung

Essen · Geiselnehmer Dieter Degowski wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun soll er auf Bewährung aus dem Gefängnis freikommen. Nach Ansicht des NRW-Justizministeriums spricht nichts dagegen.

Die Geiselnahme von Gladbeck
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Das Geiseldrama von Gladbeck

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Nordrhein-Westfalens Justizministerium hat keine Bedenken gegen die Entlassung des Gladbecker Geiselgangsters Dieter Degowski nach fast 30 Jahren im Gefängnis. Laut Gutachten sei der 61-Jährige "nachgereift, psychisch stabil" und ohne Alkohol- und sonstige Suchtprobleme, bilanzierte Justizminister Peter Biesenbach (CDU) in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht an den Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags. Gegen den Entlassungsbeschluss, der seit Ende Oktober rechtskräftig ist, spreche derzeit nichts. Degowski kann demnach in den nächsten Monaten unter neuer Identität auf freien Fuß kommen.

Im August 1988 hatten Degowski und sein ein Jahr jüngerer Komplize Hans-Jürgen Rösner die Republik in Atem gehalten. Drei Tage lang flüchteten sie nach einem missglückten Bankraub in Gladbeck mit Geiseln quer durch Deutschland. Drei Menschen starben. Das Gladbecker Geiseldrama ging als eines der spektakulärsten Schwerverbrechen in die deutsche Kriminalgeschichte ein.

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg hatte die lebenslange Freiheitsstrafe Degowskis am 10. Oktober unter zahlreichen Weisungen zur Bewährung ausgesetzt. Dabei habe sie sich maßgeblich auf die günstige Prognose und sein tadelloses Verhalten im Vollzug gestützt, teilte Biesenbach mit. Degowski habe alle Lockerungen der Justizvollzugsanstalt Werl beanstandungsfrei absolviert - insgesamt 38 unbegleitete sowie zwölf Langzeitausgänge. Auch die Staatsanwaltschaft hatte keinerlei Einwände erhoben.

Das Landgericht Essen hatte Degowski und Rösner 1991 zu lebenslanger Haft verurteilt - Degowski mit besonderer Schwere der Schuld.

(sef/dpa)
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