1. Januar 2016 218.000 Haushalte in NRW mit Anspruch auf Wohngeld

Düsseldorf · Vor dem Hintergrund gestiegener Mieten und Nebenkosten können erheblich mehr Menschen in Nordrhein-Westfalen Wohngeld beziehen. Erstmals seit Jahren wird im kommenden Jahr das Wohngeld zudem angehoben.

 218.000 Haushalte in NRW haben im kommenden Jahr Anrecht auf Wohngeld.

218.000 Haushalte in NRW haben im kommenden Jahr Anrecht auf Wohngeld.

Foto: istockphoto

Mit der am 1. Januar 2016 in Kraft tretenden Gesetzesreform hätten dann schätzungsweise 218.000 Haushalte in NRW einen Anspruch, teilte am Freitag das Landesbauministerium mit.

Derzeit seien es rund 130 000. Die vom Bundestag Anfang Juli beschlossene Gesetzesänderung führt auch dazu, dass das Wohngeld für einkommensschwache Haushalte im Bundesdurchschnitt um 39 Prozent zum Jahresanfang 2016 steigt. Es ist die erste Anhebung seit 2009.

"Insbesondere Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen mit geringem Einkommen wird es somit auch weiterhin ermöglicht, angemessen zu wohnen", erklärte Bauminister Michael Groschek (SPD). Der Zuschuss wird zu jeweils 50 Prozent von Bund und Ländern getragen. In die Berechnung des Wohngeldes fließen die Zahl der Haushaltsmitglieder, die Bruttokaltmiete und das Einkommen ein. Die Höchstbeträge für diesen Zuschuss werden regional gestaffelt angehoben. Das solle insbesondere die steigenden Mieten in Ballungsräumen abfedern.

Ein Beispiel des Ministeriums: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern (9 und 13 Jahre) in Essen (Mietstufe IV) zahlt eine Kaltmiete von 520 Euro und verdient monatlich 1400 Euro. Zusätzlich erhält sie für ihre Kinder 300 Euro Unterhalt. Ihr Wohngeldanspruch erhöht sich von heute 52 auf 139 Euro. Die Mutter in diesem Beispiel profitiere vor allem durch die Neuregelung des Freibetrages für Alleinerziehende.

Die Bundesregierung hatte im Juli dieses Beispiel genannt: Für einen Zwei-Personen-Haushalt steige das Wohngeld von durchschnittlich 115 Euro monatlich im Jahr 2013 auf durchschnittlich 186 Euro an.

(lnw)
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