Tödlicher Unfall in Porta Westfalica Kind in Wasserkübel ertrunken — Bewährungsstrafe für Erzieherin

Minden · Wie weit reicht die Verantwortung einer Erzieherin? Sehr weit, sagt das Amtsgericht Minden und verurteilt eine Tagesmutter nach dem Tod eines ihrer Schützlinge zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung. Die Eltern als Nebenkläger sind erleichtert.

 Im Amtsgericht Minden stand am Freitag eine Erziehrin vor Gericht, in deren Obhut ein Kind gestorben ist.

Im Amtsgericht Minden stand am Freitag eine Erziehrin vor Gericht, in deren Obhut ein Kind gestorben ist.

Foto: dpa, ok axs

Tränen auf beiden Seiten: Die Angeklagte wirkte bereits zum Prozessauftakt gebrochen. Die Eltern des toten Luca saßen der 38-Jährigen im Gerichtssaal zum ersten Mal seit Juni 2015 gegenüber. Sie hatten der Erzieherin ihr Kind vor Jahren per Betreuungsvertrag überlassen. Man kannte sich, war gemeinsam in der Grundschule. Das Vertrauen war groß - bis Luca starb.

"Ich denke jeden Tag an Luca. Er ist nicht mehr da. Es ist, als wenn mir jemand das Herz zusammenpresst", sagte der Vater des kleinen Jungen als Nebenkläger im Amtsgericht Minden. "Wir waren davon ausgegangen, dass die Tagesmütter Luca nicht aus den Augen lassen, wenn wir ihn abgeben", sagte er weiter.

Doch genau das passierte der Angeklagten: Luca geriet aus ihrem Blick, als sie sich um andere Kinder kümmerte. Der 16 Monate alte Junge ertrank in einem mit etwas Wasser gefüllten Kübel. Das Amtsgericht Minden verurteilte die Kita-Leiterin am Freitag zu einer Bewährungsstrafe. Mit sechs Monaten Haft blieb es im unteren Strafmaß bei fahrlässiger Tötung. "Natürlich ist dieser Fall nicht mit anderen Fällen vergleichbar, wo es höhere Strafen für fahrlässige Tötung gibt", sagte Richter Daniel Wacker.

Aber das Gericht müsse bewerten, dass die Erzieherin zwei Fehler gemacht habe: Sie ließ das jüngste Kind, das sie an diesem Tag beaufsichtigte, zumindest kurz aus den Augen. Außerdem erkannte sie die Gefahr nicht, die von dem schon seit Jahren auf dem Grundstück stehenden Maurerkübel ausging. "Diese Gefahr hätten Sie beseitigen müssen", hielt der Richter der 38-Jährigen vor. "Auch wenn die Gefahr dieses Kübels nicht so offensichtlich wie bei einem Gartenteich ist."

Luca war damals auf dem Gelände der Tagespflege um eine Ecke geklettert und kopfüber in den Kübel gefallen. Der Bottich war zwar nur rund zehn Zentimeter tief mit Wasser gefüllt. Trotzdem ertrank das Kind laut Rechtsmedizin. Nach hektischer Suche hatte die Angeklagte den Jungen entdeckt. Ihre Versuche, Luca zu reanimieren, kamen aber zu spät. Auch der Notarzt hatte keine Chance mehr.

"Meine Mandanten sind jetzt nicht zufrieden, sondern erleichtert", sagte der Anwalt der Eltern nach dem Urteil. Bei Prozessbeginn hatte die Angeklagte ihr Mitgefühl geäußert. Laut ihrer Verteidigerin ist die Frau seit dem Tod des kleinen Jungen psychisch gebrochen, ihre berufliche Existenz ist zerstört. Die Stadt hatte nach dem Vorfall ihre Einrichtung geschlossen. "Meine Mandantin ist berufsunfähig. Sie kann keine Verantwortung mehr für Kinder übernehmen", sagte die Anwältin, die vergeblich eine Einstellung des Verfahrens angeregt hatte.

(dpa)
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