Gerichtsurteil Kein Viagra vom Staat für Polizisten

Leipzig · Ein Polizist aus NRW wollte vom Land die Kosten für ein Potenzmittel erstattet haben. Zu Unrecht, hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

 Die Kosten für Potenzmittel muss der Staat einem Polizisten nicht erstatten

Die Kosten für Potenzmittel muss der Staat einem Polizisten nicht erstatten

Foto: dpa, Uli Deck

Ein Polizist könne vom Staat keine Kostenerstattung für ein Potenzmittel verlangen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. (Az.: BVerwG 5 C 32.15) Konkret ging es um die sogenannte Heilfürsorge. Diese sei "auf Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit" beschränkt, urteilten die Richter. Ausgaben für ein Medikament zur Behandlung von Erektionsstörungen zählten nicht dazu.

Die Leipziger Richter folgten damit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster in der Vorinstanz. Ein Kriminalhauptkommissar aus NRW hatte beim Land 323,89 Euro Kostenerstattung beantragt. Das Potenzmittel hatte er vom Arzt verschrieben bekommen.

Das Land als Dienstherr des Polizisten habe zwar eine verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht, teilte das Gericht mit. Diese verlange aber keine lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen in Krankheitsfällen. Ohnehin sei der Kläger "angesichts des relativ geringen Umfangs seiner Aufwendungen nicht unzumutbar belastet", hieß es.

(crwo/dpa)
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