Intensivtäter aus Köln 16-Jähriger in neun Monaten 30 Mal von Polizei erwischt

Köln · Die Polizei ermittelte gegen einen Marokkaner wegen schweren Raubes, Drogendelikten, Diebstahl und Sachbeschädigung. Und das ist nur ein kleiner Teil der Taten, die dem 16-Jährigen zur Last gelegt werden. Dennoch musste er lange Zeit nicht in Haft.

Mehr als 30 Mal wurde der Jugendliche strafrechtlich auffällig. Das geht aus einer "Kleinen Anfrage" der nordrhein-westfälischen CDU hervor. Unter anderem soll er im Juni mit anderen jungen Männern im Bürgerpark in Köln-Kalk Jugendliche attackiert haben. Dabei sollen die Täter mit Holzlatten, Messern und Pfefferspray auf ihre Opfer losgegangen sein. Zeugen beschrieben sie als eine Gruppe von Nordafrikanern. Doch damals wurde der 16-Jährige nicht festgenommen. Die Begründung: Es habe kein "dringender Tatverdacht" bestanden. Nur wenige Tage zuvor soll er einen Passanten in der Kölner Innenstadt ausgeraubt haben. Obwohl ihn ein Zeuge festhielt, musste die Polizei ihn laufen lassen: Er hatte keine Beute bei sich, und sein Opfer war nicht mehr auffindbar.

Die CDU interessierte sich für den Fall des jugendlichen Intensivtäters aus Marokko, der im Oktober 2015 illegal und alleine nach Deutschland eingereist war. Er lebte seitdem in einer Jugendhilfeeinrichtung im Rhein-Erft-Kreis. Seit seiner Einreise soll er 30 Mal polizeilich in Erscheinung getreten sein. Die CDU stellte nun eine Anfrage an das NRW-Innenministerium, weil sie Genaueres über den Fall wissen wollte. In der Antwort heißt es, dass der 16-Jährige zuvor nur wegen Straftaten im "Bagatellbereich" auffällig geworden sei. Ein weiterer Grund, aus dem kein Haftbefehl erlassen wurde, sei das jugendliche Alter des Marokkaners und dass er über einen festen Wohnsitz verfüge.

Erst rund zwei Wochen nach der brutalen Attacke auf mehrere Jugendliche im Bürgerpark wurde gegen den 16-Jährigen Haftbefehl erlassen. Ihm werden nun schwere Körperverletzung und Diebstahl im besonders schweren Fall vorgeworfen. Ein Grund für die Untersuchungshaft: Wiederholungsgefahr.

Der Jugendliche, der formal kein Aufenthaltsrecht besitzt, war offenbar nur selten Gast in der Jugendhilfeeinrichtung, in der er untergebracht worden war: Rund 50 Mal mussten Ausländerbehörde und Polizei nach dem 16-Jährigen fahnden, da niemand wusste, wo er sich auffhielt.

(top)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort