Polizei ermittelt wegen Tierquälerei In Bochum wird auf Katzen geschossen

Bochum · Insgesamt haben Jäger in Nordrhein-Westfalen in der Saison 2013/14 rund 7600 wildernde Katzen abgeschossen. Aktuell wird allerdings in einem Bochumer Wohngebiet mit Schusswaffen Jagd auf Katzen gemacht. Die Polizei ermittelt.

 In Bochum machen Unbekannte Jagd auf Katzen.

In Bochum machen Unbekannte Jagd auf Katzen.

Foto: dpa / Montage: RP

Ein Bochumer Tierschutzverein hat bereits Strafanzeige bei der Polizei erstattet. Den Angaben zufolge soll in der Nacht zum 6. Oktober Kater "Luke" in Bochum-Hordel angeschossen worden sein. Der behandelnde Tierarzt stellte eine Schussverletzung fest und entfernte das Projektil eines Luftgewehres oder einer Luftpistole. In der Nacht zum 2. Oktober war schon die Katze "Susi" angeschossen worden. Ein Tierarzt konnte sie jedoch nicht mehr retten. Bereits um den 1. Juni herum ist es zu einem dritten Fall gekommen. Kater "Rocky" erlitt einen Bauchschuss. Das Projektil konnte durch einen Arzt herausoperiert und der Kater gerettet werden.

Susi, Luke und Rocky sind bzw. waren wildlebende Katzen. Anwohner der Karolinenstraße hatten sich ihrer angenommen, sie gefüttert und sich um sie gekümmert. Dort wurden die angeschossenen Tiere jeweils aufgefunden. Zeugen berichten, dass sie nächtliche Schüsse von Luftgewehren in der dortigen Wohnsiedlung gehört hätten. Die Ermittler des Bochumer Kriminalkommissariats 34 haben die Ermittlungen wegen der Tierquälereien aufgenommen.

Gesetzesänderung für 2015 geplant

Nach dem derzeitigen Landesjagdgesetz dürfen Hauskatzen von Jägern abgeschossen werden, wenn sie in einem Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Metern vom nächsten Haus angetroffen werden. Dem NRW-Jagdverband zufolge kann eine streunende Katze im Jahr bis zu 1000 Vögel, Kleinsäuger und Amphibien erbeuten.

In einer für Sommer 2015 geplanten Gesetzesänderung will die rot-grüne Landesregierung ein grundsätzliches Abschussverbot für Katzen in NRW durchsetzen. Der Abschuss von Hunden soll nur noch in absoluten Ausnahmefällen erlaubt sein. Der Jagdverband wehrt sich gegen diese strengen Vorgaben.

(dpa)
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