Prozess in Recklinghausen Horror-Clowns erhalten Geld- und Bewährungsstrafe

Recklinghausen · Sie sprangen als Horror-Clowns verkleidet auf die Straße und erschreckten Autofahrer. Nun ist ein Paar aus Datteln dafür von einem Gericht verurteilt worden. Die Begründung: Sie gefährdeten mit ihrem vermeintlichen Streich den Straßenverkehr.

 Im vergangenen Herbst sorgten Menschen, die sich mit solchen Horror-Masken verkleideten, in der Region für Schrecken. (Symbolbild)

Im vergangenen Herbst sorgten Menschen, die sich mit solchen Horror-Masken verkleideten, in der Region für Schrecken. (Symbolbild)

Foto: dpa, jst jai

Im ersten Prozess gegen sogenannte Horror-Clowns ist ein Paar aus Datteln wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt worden. Gegen die 35-jährige Frau wurden sechs Monate Haft auf Bewährung verhängt, ihr 29 Jahre alter Freund muss 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Laut Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen vom Freitag waren die Angeklagten neun Tage vor Halloween 2016 mit einer Clownsmaske und einer Totenkopfmaske auf eine Straße bei Datteln gesprungen. Dabei wurden mehrere Autofahrer zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen.

Die Richterin sprach von einem "gefährlichen Schauspiel". Die Angeklagten seien mehrfach hektisch auf die Straße gesprungen und hätten dabei mit den Händen herumgefuchtelt. Teilweise sollen sie auch auf Motorhauben geschlagen haben. Zeugen hatten im Prozess berichtet, dass sich die Maskierten "wie die Irren" aufgeführt hätten. Einer sprach davon, dass er den "blanken Horror" erlebt habe.

Die Angeklagten hatten zu den Vorwürfen geschwiegen. Bei der Polizei hatte der 29-Jährige zuvor ausgesagt: "Es war nicht unsere Absicht, eine Panik auszulösen. Die Sache ist uns unangenehm und tut uns Leid." Dass die Frau deutlich härter bestraft wurde, liegt an ihren Vorstrafen. Zudem war sie laut Urteil die treibende Kraft.

Rund um Halloween hatten die sogenannten Horrorclowns im vergangenen Jahr ihr Unwesen getrieben. Immer wieder lauerten Maskierte Passanten auf und erschreckten diese. Einige Täter waren bewaffnet und verletzten ihre Opfer.

(sef/lnw)
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