Borghorster Stiftskreuz Hintermänner des Diebstahls bleiben im Dunkeln

Münster · Im Münsterland wird ein 1000 Jahre altes Reliquienkreuz geklaut. Die Diebe werden schnell gefasst. Aber wer waren die Hintermänner? Auch der zweite Prozess um den spektakulären Diebstahl konnte diese Frage nicht klären.

 Das wertvolle Borghorster Stiftskreuz.

Das wertvolle Borghorster Stiftskreuz.

Foto: dpa, cas pil

Dreieinhalb Jahre nach dem Diebstahl des Borghorster Stiftskreuzes aus einer Kirche im Münsterland bleiben die Hintermänner der Tat im Dunkeln. Ein 42-jähriger Mann aus Bremen ist am Freitag vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen worden. Das Landgericht Münster sah keine Beweise dafür, dass er der Auftraggeber der Tat war. Die Richter verurteilten den Angeklagten jedoch wegen Begünstigung zu 21 Monaten Haft auf Bewährung. Er hat laut Urteil den Dieben geholfen, das rund 1000 Jahre alte Reliquienkreuz für 150.000 Euro an unbekannte Dritte weiterzuverkaufen. Eine Verwicklung in den Diebstahl hatte der 42-Jährige jedoch stets bestritten.

Das für bis zu siebeneinhalb Millionen Euro versicherte Reliquienkreuz war im Oktober 2013 aus der St. Nikomedes-Kirche in Steinfurt-Borghorst gestohlen worden. Die drei Diebe hatten das Kreuz mit in ihre Heimatstadt Bremen genommen, wo es später unter Vermittlung des Angeklagten weiterverkauft wurde. "Der Angeklagte handelte in der Absicht, den Dieben den wirtschaftlichen Vorteil aus der Beute zu bewahren", sagte Richter Jochen Dyhr bei der Urteilsbegründung. Wer der Abnehmer war, ist nach wie vor unbekannt.

Die Diebe waren nach der Übergabe des Kreuzes festgenommen und bereits 2016 zu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt worden. Anschließend hatten sich zwei von ihnen über Anwälte an die Polizei gewandt und den nun angeklagten Mann als Auftraggeber des Diebstahls benannt. Laut Urteil waren ihre Aussagen im Prozess jedoch nicht widerspruchsfrei und damit nur eingeschränkt zu verwerten.

"Wir haben versucht, die Hintergründe des Diebstahls aufzuklären", sagte Richter Jochen Dyhr. "Das ist uns aber nur teilweise gelungen." Grund sei die Zurückhaltung des Angeklagten und der Zeugen. "Sie haben uns nicht mit allen nötigen Informationen versorgt."

Die Richter gehen allerdings davon aus, dass der Angeklagte nach seiner eigenen Festnahme dabei geholfen hat, die Rückführung des Kreuzes mit Hilfe seiner Kontakte in die Wege zu leiten. Anfang des Jahres war das dann auch tatsächlich passiert. Zurzeit soll sich das Borghorster Stiftskreuz beim Bistum Münster in Verwahrung befinden.

(lsa/lnw)
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