Oberlandesgericht Hamm Kein Schmerzensgeld wegen Impotenz des Ehepartners

Hamm · Ihr Mann soll durch ärztliche Behandlungen impotent geworden sein - das wirkte sich auf das Sexleben der Klägerin und ihres Partners aus. Schmerzensgeld bekommt sie aber nicht.

 Die Frau sah ihr zuvor ausgefülltes Sexualleben beeinträchtigt (Symbolbild).

Die Frau sah ihr zuvor ausgefülltes Sexualleben beeinträchtigt (Symbolbild).

Foto: dpa, Bodo Marks

Dies stellte das Oberlandesgericht Hamm am Freitag klar. In dem Fall war eine Frau vor Gericht gezogen, weil durch die Impotenz ihres Manns ihr zuvor ausgefülltes Sexualleben beeinträchtigt sei. Sie verlangte demnach ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro von einem Krankenhaus. Die Frau trug laut Gericht vor, dass ihr Mann 2010 und 2011 in der Klinik mehrfach an der Wirbelsäule operiert wurde. Dadurch soll er einen Nervenschaden erlitten haben, durch den er impotent geworden sei.

Wegen der Folgen für ihr Sexualleben klagte sie auf Schmerzensgeld. Die Klage wurde zunächst vom Landgericht Hagen abgewiesen, wogegen sie in Berufung ging. Das Oberlandesgericht erklärte aber, dass es dem Begehren der Frau keine Erfolgsaussichten beimesse. Daraufhin zog die Frau ihre Berufung zurück und beendete damit den Rechtsstreit.

Das Gericht begründete seine Rechtsauffassung damit, dass es an einer Voraussetzung für einen Schmerzensgeldanspruch fehle. Der vorgetragene Verlust ihrer ehelichen Sexualität stelle "keine Verletzung ihres Körpers, ihrer Gesundheit oder ihres Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung dar".

Das Gericht wies zudem darauf hin, dass bei einem Erfolg der Frau grundsätzlich in allen Fällen einer "rechtswidrig und schuldhaft verursachten Einschränkung der Fähigkeit zur sexuellen Betätigung" auch der Ehepartner Ansprüche geltend machen könne. Denkbar wäre dies demnach etwa nach einem schweren Verkehrsunfall.

(AFP/veke)
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