Urteil zu Braunkohle-Protest Camp am Hambacher Forst ist illegal

Münster · Das Protestcamp gegen den Braunkohletagebau am Hambacher Forst auf einem Privatgrundstück ist illegal. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit ein Urteil aus der ersten Instanz bestätigt.

Der Kreis Düren als Aufsichtsbehörde hatte das Camp aus Zelten, Wohn- und Bauwagen im März 2013 per Bescheid untersagt. Der Kläger hatte sein Grundstück seit 2012 für den Protest zur Verfügung gestellt. Der Kreis hatte als Bauordnungsbehörde angeordnet, dass alle Bauten entfernt werden und verboten, neue zu errichten.

Das OVG bewertete nun den Bescheid des Kreises am Mittwoch als rechtmäßig. Die im Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit würde nicht verletzt. Das Camp sei nicht Teil einer Versammlung, heißt es in der Begründung.

Außerdem sei nach polizeilichen Ermittlungen davon auszugehen, dass sich die Aktivisten dort nicht friedlich und ohne Waffen aufhielten.
Das sei aber Voraussetzung für eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung. Das Gericht geht davon aus, dass die Aktivisten aus dem Camp RWE-Mitarbeiter und Polizisten angegriffen haben.

Das Gericht hat keine Revision zugelassen. Dagegen können die Kläger Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Was Sie über den Streit im Hambacher Forst wissen müssen: Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier

(siev/lnw)
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