Urteil in Bonn Haftstrafen nach tödlicher Attacke in Waldbröl

Bonn · Eigentlich wollten sie Flüchtlinge verprügeln, doch schließlich gingen vier junge Männer auf einen zufällig vorbeikommenden Mann los. Der Familienvater überlebte das nicht. Nun wurden die Täter verurteilt.

 Eingang des Bonner Landgerichts.

Eingang des Bonner Landgerichts.

Foto: dpa, hka axs

Eigentlich wollten sie Flüchtlinge verprügeln, doch schließlich gingen vier junge Männer auf einen zufällig vorbeikommenden Mann los.
Der Familienvater überlebte das nicht. Nun wurden die Täter verurteilt.

Sie wollten "Flüchtlinge klatschen". Mit diesem Vorsatz begann am 1. September vergangenen Jahres eine Eskalation von Gewalt, die am Ende zum Tod eines 40 Jahre alten Familienvaters führte. Am Dienstag verurteilte das Landgericht Bonn in der Sache vier junge Männer wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung zu Gefängnisstrafen zwischen zweieinhalb und vier Jahren.

Sitzungssaal 113. Schräg vor den Richtern sitzen vier junge Männer mit gesenkten Köpfen. Ausgerechnet der jüngste, noch mit Kindergesicht, hat dem Familienvater nach Überzeugung des Gerichts den "finalen Schlag" versetzt, der ihn stürzen und mit dem Hinterkopf ungebremst auf den Asphalt aufschlagen ließ. Zehn Tage später erlag der Mann in einem Krankenhaus in Siegen seinen Hirnverletzungen. Für den jetzt 20-Jährigen lautet das Urteil: vier Jahre Jugendstrafe.

Der Vorsitzende Richter Volker Kunkel schildert in seiner Urteilsbegründung noch einmal detailliert die Geschehnisse an jenem Septembertag auf einem Parkplatz in Waldbröl im Bergischen Land:
Anfangs hat es die Vierergruppe auf drei Asylbewerber abgesehen. Die sind zum Glück schneller als die alkoholisierten Männer und können wegrennen.

Nun sehen sich die Vier nach einem neuen Opfer um. Und gerade jetzt taucht der 40-Jährige auf, der ihnen flüchtig bekannt ist: Sie haben Streit mit einem seiner Bekannten. Sofort fliegen Beleidungen hin und her, und als der 40-Jährige - der ebenfalls angetrunken ist - nicht abziehen will, setzt es Schläge. Alle Vier beteiligten sich, doch immer wieder rappelt sich der 40-Jährige auf und kommt zurück.
Schließlich fällt der Satz "Geht mir aus dem Weg, ich will das mit dem klären!" Als das Opfer bewusstlos am Boden liegt, nehmen die Täter schnell Reißaus - ein Zeuge ruft den Notarzt.

Wie konnte es zu einem solchen Gewaltexzess kommen? Ungebremste Aggression und wohl auch pure Lust an der Gewalt dürften eine wesentliche Rolle gespielt haben. In der Urteilsbegründung fallen immer wieder Begriffe wie "alkoholbedingte Enthemmung", "destabile Familiensituation", "Gruppendynamik", "vielfache strafrechtliche Vorbelastungen". Bei den beiden Heranwachsenden spricht Richter Kunkel von "Reifeverzögerung". Im Gefängnis soll eine "Stabilisierung" erfolgen: "Wir sehen einen nicht unerheblichen Erziehungsbedarf."

(lnw/dpa)
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