Neyetalsperre vergiftet Prozess um Gülleskandal — Landwirt bestreitet Schuld

Hagen · In Hagen hat der Prozess gegen einen Bauern begonnen, der durch eine Öffnung seines Silos Gülle in die Neyetalsperre eingeleitet haben soll. Der Angeklagte hat die Verantwortung für die Umweltschäden zurückgewiesen.

 Der Angeklagte und sein Anwalt Wilfried Steinhage im Landgericht Hagen.

Der Angeklagte und sein Anwalt Wilfried Steinhage im Landgericht Hagen.

Foto: dpa, mg kde

Mit vehementen Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten hat vor dem Hagener Landgericht der Prozess um den Gülleskandal in der Neyetalsperre begonnen. Das Gewässer im Oberbergischen Kreis war im März 2015 mit fast 1600 Kubikmetern illegal eingeleiteter Gülle so stark verunreinigt worden, dass weite Teile der Tier- und Pflanzenwelt abstarben. Der Landwirt, von dessen Hof die Gülle stammt, will für die Gewässerverschmutzung allerdings nicht verantwortlich sein. "Es muss sich um einen Anschlag auf den Betrieb meines Mandanten gehandelt haben", erklärte der Verteidiger am Dienstag zu Beginn des Prozesses.

 Blick auf die Neyetalsperre aus der Luft.

Blick auf die Neyetalsperre aus der Luft.

Foto: dpa, mg pat

Der Angeklagte selbst berichtete später davon, dass er viele Neider gehabt habe. Seit er die Düngung seiner Felder mit natürlicher Gülle übernommen habe, habe es immer wieder Beschwerden aus der Nachbarschaft gegeben. "Immer wieder wurde behauptet, ich würde das Grundwasser verschmutzen, aber das stimmt einfach nicht", sagte der 41-Jährige.

Tatsache ist, dass am frühen Morgen des 4. März 2015 entdeckt wurde, dass aus einem Güllesilo des Landwirts ein Schlauch hangabwärts gelegt wurde. Von dort sprudelte die Gülle über Wiesen und den nahe Neyebach bis in die Talsperre. "Glücklicherweise lagerte sich der Großteil der Gülle an der Staumauer ab und konnte später abgepumpt werden", heißt es in der Anklageschrift. Dennoch seien Schadstoffgrenzwerte im Wasser für Wochen stellenweise um das 800-fache überschritten gewesen. Und erst ein halbes Jahr nach dem Gülleskandal sei es Experten gelungen, das Gewässer vor dem drohenden "Umkippen" zu bewahren.

Weil der Angeklagte in seinen damaligen Vernehmungen bei der Polizei zwei Bekannte als mögliche Urheber des Gülleskandals benannt hatte, lautet die Anklage außerdem auf falsche Verdächtigung.

(lsa)
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