Prozess in Frankfurt Mutmaßlicher Schweizer Spion packt vor Gericht aus

Frankfurt/Main · Wie arbeiten die Steuerfahnder in NRW? Das sollte ein Schweizer herausfinden. Jetzt steht er in Frankfurt vor Gericht und legt ein Geständnis ab.

 Der Schweizer Daniel M. (r.) mit Rechtsanwalt Hannes Linke (Archiv).

Der Schweizer Daniel M. (r.) mit Rechtsanwalt Hannes Linke (Archiv).

Foto: dpa, arn sab

Der mutmaßliche Schweizer Spion Daniel M. hat am Donnerstag ein Geständnis abgelegt. Der Schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB) habe ihm insgesamt 28.000 Franken gegeben, ließ er über einen Verteidiger vor dem Oberlandesgericht Frankfurt mitteilen. Das Geld sei gedacht gewesen als "Aufwandsentschädigung, Warmhalten und für einen "Maulwurf"". Es sollte herausgefunden werden, "wie die Steuerfahnder in Nordrhein-Westfalen arbeiten".

Der Angeklagte soll vom NDB zwischen 2011 und 2015 auf die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung angesetzt worden sein. Die Bundesanwaltschaft wirft Daniel M. vor, dass er Informationen über deutsche Steuerfahnder liefern sollte, damit die Schweiz die Strafverfolgung gegen diejenigen Steuerfahnder einleiten konnte, die am Ankauf von CDs mit den Daten mutmaßlicher deutscher Steuerbetrüger beteiligt gewesen waren. NRW hatte mehrfach solche Datenträger gekauft.

Dafür soll Daniel M. in Düsseldorf sogar eine Quelle platziert haben. Ende 2012 soll der Geheimdienst dafür 90.000 Euro bereitgestellt haben. Diesen Vorwurf bestritt die Verteidigung aber beim Prozessauftakt. Die Spionageaffäre hatte für Verstimmungen im deutsch-schweizerischen Verhältnis gesorgt.

Der Angeklagte ist ein ehemaliger Polizist aus der Nähe von Zürich. Vor Gericht ließ er weiter mitteilen, zwei Teilbeträge von jeweils 30.000 Euro seien an einen weiteren Kontaktmann auf deutscher Seite weitergeleitet werden. Er selbst sei nur ein Mittelsmann gewesen, habe zwar auch Geld bekommen, aber "nicht mit krimineller Energie gehandelt".

Der Staatsschutzsenat hatte zum Prozessauftakt vergangene Woche dem Angeklagten eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Allerdings müsse er ein glaubhaftes Geständnis ablegen, das den Fall umfassend aufkläre. Auf eine mögliche Bewährungsstrafe hatten sich zuvor Bundesanwaltschaft und Verteidiger verständigt. Der Senatsvorsitzende Josef Bill sprach am Donnerstag von einem Strafrahmen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und höchstens zwei Jahren. Es müsse aber auch eine Geldbuße von 40.000 Euro gezahlt werden.

Daniel M. ließ mitteilen, nach Kontakt mit dem Schweizer Geheimdienst NDB sollte auch herausgefunden werden, ob die deutschen Behörden "Druck und Bestechung einsetzen", um an Steuer-Informationen zu kommen. Der Auftrag sei ihm "sehr plausibel vorgekommen", er habe ihn auch als einen Fall "für die nationale Sicherheit" der Schweiz empfunden. Sein Kontaktmann auf deutscher Seite habe insgesamt 90.000 Euro verlangt, zu einem letzten Teilbetrag sei es aber nicht mehr gekommen. Der Geheimdienst sei nicht mehr interessiert gewesen.

Der ehemalige Polizist sprach auch über seine Motive. Demnach habe er aus Patriotismus, Abenteuerlust und Empörung mit dem Geheimdienst zusammengearbeitet. In seiner Untersuchungshaft sei ihm aber klar geworden, "dass sich das alles nicht gelohnt hat", übermittelte der Verteidiger die Ansicht seines Mandanten. Dieser bereue es, die Sache falsch eingeschätzt zu haben.

(dpa)
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