Prozess um Studenten-WG Gerichtsurteil: Mutter darf nicht dauerhaft in WG ihres Sohnes bleiben

Hamm · Die Mutter eines Studenten sollte eigentlich nur während des Urlaubs die Katzen füttern. Stattdessen zog sie aber direkt ganz in die Wohngemeinschaft ein. Ein Mitbewohner rief die Polizei. Jetzt entschied ein Gericht über den Fall.

 Die Mutter eines Studenten zog in dessen WG ein.

Die Mutter eines Studenten zog in dessen WG ein.

Foto: Reichartz

Das das Oberlandesgericht Hamm hat im Fall einer Studenten-WG aus Dortmund entschieden. Die Mutter eines Studenten darf sich nicht ständig in der Wohngemeinschaft ihres Sohnes aufhalten, wenn die Mitbewohner das nicht möchten.

Der Mitbewohner hatte die Polizei gerufen, um die Mutter aus der Wohnung weisen zu lassen. Die Frau sollte sich während des Urlaubs ihres Sohnes um seine Katzen kümmern. Sie war aber nicht nur zum Füttern der Tiere gekommen, sondern gleich eingezogen.

Bei dem Einsatz der Polizisten zog sich die Frau nach eigenen Angaben Prellungen und Blutergüsse zu. Dafür hatte sie vom Land ein Schmerzensgeld von 1200 Euro verlangt. Das Oberlandesgericht wies jetzt jedoch ihre Klage ab. Weil sich die Frau geweigert habe, die Wohnung zu verlassen, hätten die Polizisten unmittelbaren Zwang anwenden dürfen, um das Hausrecht des Mitbewohners durchzusetzen.

(haka/lnw)
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