Streit um Pestizide in Hamm Gericht vertagt Entscheidung über Schadenersatz für Biolandwirt

Hamm · Ein Biobauer aus Ostwestfalen fordert zehntausende Euro Schadenersatz. In seinen Pflanzen war ein Pestizid nachgewiesen worden. Der Landwirt sagt, es stamme von seinen Nachbarn. Ein Gutachter konnte das nicht zweifelsfrei bestätigen.

 Das Oberlandesgericht in Hamm.

Das Oberlandesgericht in Hamm.

Foto: dpa, cas dul

Nach fast dreistündiger Verhandlung hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Streit eines Biobauern mit seinen konventionell wirtschaftenden Nachbarn um Schadenersatz vertagt. Das Gericht will nun klären, ob ein zweiter Gutachter beauftragt werden soll. Außerdem will es den Parteien wohl einen Vergleichsvorschlag unterbreiten, hieß es am Ende der Verhandlung am Dienstag.

Der Biolandwirt aus dem ostwestfälischen Lichtenau verlangt von drei Nachbarn mehreren Zehntausend Euro. In von ihm angepflanzten Sellerie war der Wirkstoff Pendimethalin nachgewiesen worden, weswegen er das Gemüse nicht als Bioware verkaufen konnte. Der Mann ist der Ansicht, die Belastung seiner Produkte mit dem Wirkstoff sei auf den Pestizideinsatz seiner Nachbarn zurückzuführen.

In der Verhandlung konnte nach Ansicht der Richter nicht abschließend geklärt werden, ob tatsächlich die drei Nachbarn für die Belastung verantwortlich sind. Theoretisch könne der Wirkstoff auch durch Winde von weit entfernten Feldern auf seinen Acker gelangt sein. Das Gericht will bis zum 30. November bekanntgeben, wie es nun weiter verfahren will.

(sef/lnw)
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