Hilfsorganisationen alarmiert Fast 200 Kinderbräute beschäftigen NRW-Behörden

Düsseldorf · Die Zahl der Minderjährigen, die auf ihrer Flucht nach Europa verheiratet werden, sei dramatisch gestiegen, warnen Hilfsorganisationen. Das NRW-Justizministerium schätzt die Zahl der Fälle auf knapp 200. Der Umgang mit diesen Fällen ist strittig.

 Wie sollen deutsche Behörden mit Kinder-Ehen umgehen?

Wie sollen deutsche Behörden mit Kinder-Ehen umgehen?

Foto: Köhlen, Stephan (TEPH)

Die junge Syrerin ist erst 15 Jahre alt, ihr Ehemann, der gleichzeitig ihr Cousin ist, ist sechs Jahre älter. Die beiden sind 2015 gemeinsam nach Deutschland gekommen und seitdem ein Fall für die Justiz. In Bayern hat ein Familiengericht entschieden, dass sie nicht zusammenleben dürfen — um das Mädchen, das nach dem syrischen Scharia-Recht verheiratet ist, zu schützen. Das Oberlandesgericht Bamberg hob dieses Urteil auf. Nun muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.

Kinderehen unter Flüchtlingen sind ein Problem, das lange nicht auf der Agenda der Politik stand, sagt der Flüchtlingsrat NRW. "Erst mit steigenden Fallzahlen wird es zu einem Thema", bemängelt Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates NRW. Das Landesjustizministerium schätzt die Zahl der registrierten Fälle in NRW auf knapp 200. Konkrete Zahlen liegen der Bezirksregierung Arnsberg nicht vor.

Wie man mit den verheirateten Minderjährigen künftig umgehen will, ist auch Thema der Justizministerkonferenz, die in dieser Woche in Nauen bei Berlin tagt. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) fordert eine Neuregelung für die Ehe mit Minderjährigen. Entschieden werden müsse, ob Ehen, die etwa nach dem syrischen Scharia-Recht geschlossen wurden, für ungültig erklärt werden sollen, wenn ein oder beide Ehepartner minderjährig sind, sagte ein Sprecher des NRW-Justizministeriums der Welt. Das hätte auch Auswirkungen darauf, ob ein Ehemann etwa seine minderjährige Frau nach Deutschland nachholen könne.

"Wenn Jugendliche oder Kinder verheiratet werden, beruht der Wille zum Eheschluss nur in seltensten Fällen auf Liebe", sagt Kutschaty. Erzwungene Ehen und Heiratshandel mit Minderjährigen dürften in Deutschland keine Anerkennung finden. "Wir müssen deshalb gerade bei Ehen, die in Krisenregionen geschlossen worden sind, genauer hinsehen."

Auf der Justizministerkonferenz werde er sich für die Einberufung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen, die die rechtlichen Regelungen zur Anerkennung ausländischen Ehen auf den Prüfstand stellt, wenn ein Teil noch minderjährig ist.

Bislang seien die Vorgehensweisen der Behörden komplett unterschiedlich, sagt Myria Böhmecke, Referentin bei Terre des femmes. "Die Behörden sind komplett überfordert." Der Flüchtlingsrat NRW warnt vor einer generellen Verteufelung dieser Ehen. "In anderen Ländern gibt es auch ein anderes Heiratsalter als in Deutschland", sagt sie. Mädchen dürfen in Syrien mit 13 Jahren heiraten, Jungen mit 15, sagt Böhmecke von Terre des femmes. "Wichtig ist es herauszufinden, ob die Ehe freiwillig geschlossen wurde", fügt Naujoks hinzu.

In der Praxis werde solch eine Ehe in Deutschland erst einmal nicht anerkannt. Die Kinderbräute gelten als unbegleitete Minderjährige und werden dem Jugendamt übergeben. Bei der Verteilung der Flüchtlinge wird die Kinderehe nicht anerkannt. Somit besteht kein Recht auf eine gemeinsame Unterkunft. "Hier brauchen wir eine Einzelfallentscheidung", sagt Naujoks. Es müsse einen Unterschied geben zwischen einer freiwilligen Ehe zwischen einer 16- und einem 20-Jährigen und einer Zwangsehe zwischen einer 14- und einem 40-Jährigen.

Doch in der Praxis zwischen diesen zu differenzieren, dürfte aufgrund des Personalmangels in den Behörden schwierig werden — zumal die Zahl der Fälle steigt. Laut der Hilfsorganisation "SOS-Kinderdörfer weltweit" seien vor dem Krieg in Syrien bei 13 Prozent aller Hochzeiten einer oder beide Ehepartner jünger als 18 Jahre gewesen. Die Zahl habe sich inzwischen mehr als verdreifacht (51 Prozent). Vor allem in Flüchtlingscamps in Jordanien, im Libanon, im Irak und der Türkei habe sich die Zahl der Zwangsehen erhöht.

"Wir fordern klare Gesetze ohne Schlupflöcher und ein Verbot von Ehen, bei denen einer oder beide Beteiligten jünger als 18 Jahre sind", sagt eine Sprecherin von "SOS-Kinderdörfer weltweit". Auch Terre des femmes fordert ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren — ohne Ausnahme.

Keine Rücksicht auf Einzelfälle?

Einzelfallentscheidungen halten die Organisationen für schwierig, denn selbst wenn ein Mädchen angeben würde, freiwillig geheiratet zu haben, sei das längst nicht bewiesen. "Die Mädchen fühlen sich der Familie gegenüber schuldig, oft ist es eine Frage der Ehre oder die Eltern brauchen das Geld, das sie als Mitgift bekommen haben", heißt es bei "SOS-Kinderdörfer weltweit". Die Mädchen in Zwangsehen würden oft Opfer von häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch durch die in der Regel älteren Ehemänner. Laut Weltgesundheitsbehörde WHO ist die zweithäufigste Todesursache von Kinderbräuten die Geburt ihres Kindes, gefolgt von Suizid.

Den Fall in Bayern bewertet die Organisation zwar anders, "das scheint eine freiwillige Ehe zu sein", doch könne man auf diesen Einzelfall keine Rücksicht nehmen. "Die Justiz muss klare Vorgaben machen", sagt die Sprecherin von "SOS-Kinderdörfer weltweit".

(jnar)
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