Prozess in Essen Vater von drei Kindern soll Ehefrau erschossen haben

Essen · Vor einem halben Jahr haben im ländlichen Kirchhellen drei Kinder ihre Eltern verloren. Die Mutter ist tot, der Vater im Gefängnis. Er soll seine Frau erschossen haben. Jetzt steht er wegen Mordes vor Gericht.

Essen: Vater von drei Kindern soll Ehefrau erschossen haben
Foto: dpa, rwe htf

Der Schuss ging direkt durch den Kopf - bis in das Polster der Wohnzimmer-Couch: Vor sechs Monaten wurde auf einem Bauernhof in Bottrop-Kirchhellen eine dreifache Mutter erschossen. Der Täter soll ihr Ehemann gewesen sein. Seit Dienstag steht der 40-jährige Hobby-Landwirt wegen Mordes vor Gericht.

Es war der Morgen des 18. Februar 2015, als der Angeklagte seinen Arbeitsplatz verließ, um noch einmal nach Hause zu fahren. Seine Frau schlief auf der Couch, die sieben, neun und elf Jahre alten Kinder waren in der Schule. Was dann passiert sein soll, hat Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens in der Anklage so zusammengefasst:
"Der Angeklagte näherte sich und gab aus einer Waffe gezielt einen Schuss auf die linke Kopfseite seiner Ehefrau ab." Anschließend habe er die Wohnung verwüstet, um einen Einbruch vorzutäuschen.

Hintergrund der Bluttat soll eine schwere Beziehungskrise gewesen sein. Laut Anklage hatte der 40-Jährige eine Affäre, seine Frau wollte angeblich die Trennung. Das wäre dem Angeklagten wegen der bevorstehenden Unterhaltszahlungen möglicherweise teuer zu stehen gekommen.

Der Angeklagte äußerte sich zum Prozessauftakt nicht zu den Vorwürfen. Dafür sagte sein Verteidiger Hans Reinhardt am Rande des Verfahrens: "Mein Mandant stellt die Tat in Abrede." Er sei völlig am Boden zerstört. "Wenn er an seine drei Kinder denkt, ist er den Tränen nahe."

Die Anklage listete eine Reihe von Indizien auf, die gegen den Angeklagten sprächen. Der 40-Jährige habe seinen Arbeitsplatz bei einer karitativen Einrichtung am Morgen der Tat unzweifelhaft verlassen, um noch einmal nach Hause zu fahren. Als er später zurückkam, sei er völlig verschwitzt gewesen und habe einen zerfahrenen Eindruck gemacht. Außerdem seien Schmauchspuren an seinen Händen nachgewiesen worden, wie sie üblicherweise bei einer Schussabgabe entstünden.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Mord. Die Richter haben außerdem bereits signalisiert, dass auch auf eine besondere Schwere der Schuld erkannt werden könnte. Dann wäre eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren im Falle einer Verurteilung nicht möglich. Mit einem Urteil ist voraussichtlich Mitte September zu rechnen.

(lnw)
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