Einigung mit Jobcenter Dortmunder Bettler darf 204 Euro pro Monat behalten

Dortmund · Weil Michael Hansen betteln geht, obwohl er Hartz-IV bekommt, hatte ihm das Jobcenter Dortmund die Bezüge gekürzt. Nach zahlreichen Medienberichten haben sich Hansen und die Behörde nun geeinigt.

 Michael Hansen bettelt in der Dortmunder Fußgängerzone.

Michael Hansen bettelt in der Dortmunder Fußgängerzone.

Foto: Tobias Großekemper (Ruhr Nachrichten)

Demnach darf der 50-Jährige auch künftig in der Dortmunder Fußgängerzone um Spenden bitten - und zwar ohne dass ihm dafür etwas von der Grundsicherung abgezogen wird. Über die Einigung hatten die "Ruhr-Nachrichten" zuerst berichtet.

Pro Monat darf Hansen nun offiziell 204,50 Euro erbetteln. Das ist die Hälfte seiner Hartz-IV-Bezüge: 409 Euro bekommt er monatlich. Sollte er mehr Spenden bekommen, muss er das dem Jobcenter melden. Dann werde im Einzelfall entschieden, was mit Geld über dieser Grenze geschehe, sagte eine Sprecherin. Damit sei eine einheitliche Verfahrensweise für solche äußerst seltenen Einzelfälle formuliert worden, um Klarheit und Sicherheit für alle Mitarbeiter und Kunden zu schaffen. Die Regelung soll demnach für alle Hartz-IV-Empfänger in Dortmund gelten.

Insgesamt 360 Euro hatte das Jobcenter seit dem Sommer zurückbehalten, als eine Mitarbeiterin Hansen beim Betteln in der Innenstadt erkannt hatte. Die Behörde sah im Betteln eine Art Nebentätigkeit. Das Geld bekommt Hansen nun zurück. Seine Anwältin Juliane Meuter hatte Widerspruch gegen den Bescheid vom Jobcenter eingelegt. Meuter zeigte sich mit dem Kompromiss zufrieden: "Aus unserer Sicht ist das eine gute Regelung."

(tak/dpa)
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