Stalker mit Nachschlüssel Polizeianwärter wegen Dessous-Diebstahls entlassen

Düsseldorf · Aus der Wohnung einer 22-jährigen Polizeianwärterin aus Gelsenkirchen verschwindet Unterwäsche. Nach dem Hinweis einer Nachbarin fällt der Verdacht auf einen Ex-Freund und Kollegen. Ein Gericht bestätigt nun dessen Entlassung.

 Der Polizeianwärter hat nicht nur Stalking zu verantworten.

Der Polizeianwärter hat nicht nur Stalking zu verantworten.

Foto: dpa, mg mhe soe

Die junge Frau konnte sich auf das Verschwinden der Dessous keinen Reim machen, bis sie am Rosenmontag mehrere Anrufe ihrer Nachbarin erhielt. Die hatte durch den Türspion beobachtet, wie der Ex-Freund der jungen Frau aus deren Wohnung kam. Der war Zeugen zufolge an mehreren Tagen immer wieder im Haus herumgeschlichen.

Als die Wohnung des 29-Jährigen durchsucht wird, übergibt er den Beamten eine Tüte mit 15 BHs und einen Satz Schlüssel für die Wohnung, den er laut Gericht hatte nachmachen lassen. Daraufhin wird der Kommissaranwärter erst suspendiert und dann entlassen. Doch er klagt gegen seinen Rauswurf und am Donnerstag rollt Richter Andreas Müller den Fall vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht auf.

Der Kläger selbst erscheint nicht, dafür tritt seine Mutter in den Zeugenstand. Zur fraglichen Zeit habe sie - es war der Rosenmontag - mit ihrem Sohn in Castrop-Rauxel gefrühstückt, und der habe sie dann zur Arbeit in einem Einkaufszentrum gefahren, wo sie noch eine gemeinsame Bekannte getroffen hätten. Die Dame bestätigt dies als Zeugin.

Es steht Aussage gegen Aussage. "Ich bin seit 13 Jahren Richter und es wurde mir selten so schwer gemacht", bekennt Richter Müller. Nach Abwägung der Beweislage entscheidet er: "Der Mutter glauben wir nicht". Zwar könne der Sohn es noch geschafft haben, nach der Tat seine Mutter rechtzeitig zur Arbeit zu fahren, aber das gemeinsame Frühstück werde es an dem Tag so wohl nicht gegeben haben.

Die ängstliche Nachbarin hatte den Eindringling sogar durch den Türspion fotografiert, kann Whats-App-Protokolle vorlegen und ist sich ganz sicher, den Ex-Freund erkannt zu haben, mit dem sie noch kurz zuvor über mögliche Urlaubsziele geplaudert hatte.

Das Gericht findet im Urteil harte Worte für den Kommissaranwärter: Es hätten sich bei ihm "erhebliche charakterliche Defizite gezeigt, sagte Richter Andreas Müller am Donnerstag. Der Mann sei ein Stalker, er lüge, habe sich vor Kollegen über Obdachlose lustig gemacht und sei mit einem Nachschlüssel in die Wohnung seiner Kollegin und Ex-Freundin eingedrungen und habe deren Unterwäsche gestohlen. Außerdem habe er wegen einer nicht bestandenen Schießprüfung gelogen, was er selbst zugegeben habe, und eine Ausbilderin diffamiert. Dies alles müsse der Dienstherr nicht dulden (Az.: 2 K 6183/16).

Vergeblich hatte der Anwalt der Klägers argumentiert, die 22-Jährige habe ja jede Menge Kleidungssachen in der Wohnung ihres Ex-Freundes deponiert und dort auch regelmäßig übernachtet. Wieso ausgerechnet die Dessous gestohlen sein sollen, erschließe sich ihm nicht. Doch die Polizeianwärterin, die am Rosenmontag im Einsatz war, ist sich ganz sicher, keine Unterwäsche bei ihrem damaligen Freund gelassen zu haben. "Die habe ich immer selbst gewaschen."

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort