Gerichtsentscheid in Düsseldorf Auch mit großem Tattoo zur Bewerbung bei der Polizei

Düsseldorf · Ein großes Löwenkopf-Tattoo am Unterarm ist einer Gerichtsentscheidung zufolge kein Hinderungsgrund für die Bewerbung bei der Polizei. Das Land NRW muss nun einen tätowierten Bewerber zum Verfahren zulassen. Zuvor hatte es ihn abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verpflichtete das Land mit dem am Freitag veröffentlichten Beschluss dazu, den Bewerber nicht grundsätzlich auszuschließen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Das zuständige Landesamt hatte den Mann zurückgewiesen und sich auf einen Erlass des Innenministeriums berufen. Danach sind große, sichtbare Tätowierungen ein absoluter Eignungsmangel. Die Autorität von Polizisten soll durch Tätowierungen nicht beeinträchtigt werden. Das Gericht hielt diese Praxis für rechtswidrig. Denn es fehle an begründeten Erkenntnissen, dass die Bevölkerung in Polizisten wegen ihrer großen Tätowierungen kein Vertrauen habe.

Das Gericht verwies darauf, dass die Zunahme von Tätowierungen gerade an den Armen eher auf einen gesellschaftlichen Wandel hindeute. Die Ablehnung etwa wegen gewaltverherrlichender Tattoos sei weiter zulässig.

Ein Sprecher des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten erklärte, die weiteren rechtlichen Schritte würden nun geprüft. Der Kläger werde zunächst zum weiteren Auswahlverfahren zugelassen.

(lsa)
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