Gericht hat entschieden Dortmunderin mit Silikonbrüsten darf Polizistin werden

Gelsenkirchen · Eine 32 Jahre alte Frau darf wegen ihrer Silikonbrüste nicht von der Bewerbung für den Polizeidienst ausgeschlossen werden. Das hat ein Gericht nun entschieden. Die Frau wurde zuvor aus "medizinischen Gründen" bei der Polizei abgelehnt.

 Eine 32-Jährige aus Dortmund hatte gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt, weil sie wegen ihrer silikonverstärkten Brust nicht in den Polizeidienst darf.

Eine 32-Jährige aus Dortmund hatte gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt, weil sie wegen ihrer silikonverstärkten Brust nicht in den Polizeidienst darf.

Foto: dpa, mku wst

Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen verkündete am Mittwoch diese Entscheidung. Die Richter gaben der 32-jährigen Krankenschwester aus Dortmund Recht, die im Frühjahr 2014 aus medizinischen Gründen bei der Polizei abgelehnt wurde. Die Frau hatte sich gegen die Entscheidung des Polizeiarztes zur Wehr gesetzt.

Das Gericht berief sich auf ein eigens für den Fall in Auftrag gegebenes Gutachten der Uniklinik Bonn. Danach besteht ein gewisses Risiko eines Risses oder einer schmerzhaften Umkapselung (Fibrose). Es liege aber unter 20 Prozent.

Laut der bundesweit geltenden Polizeiverordnung sind Frauen mit Brustimplantaten wegen erhöhter Verletzungsgefahr nicht geeignet für den Polizeidienst. Die Berufung ist zugelassen.

(dpa/skr)
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