Drohende Diesel-Fahrverbote Umwelthilfe zieht Antrag auf Zwangsvollstreckung zurück

Düsseldorf · Die Deutsche Umwelthilfe hat ihren Antrag auf Zwangsvollstreckung des Diesel-Urteils am Donnerstag zurückgezogen. Als Reaktion auf Aussagen von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hatte die Organisation die Vollstreckung beantragt.

  Ein Umweltaktivist hält bei einer Kundgebung vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Verkehrsschild mit der Aufschrift "Dieselverbot" (Archivbild).

Ein Umweltaktivist hält bei einer Kundgebung vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Verkehrsschild mit der Aufschrift "Dieselverbot" (Archivbild).

Foto: dpa, wil kno

Laschet hatte vorher erklärt, er halte Diesel-Fahrverbote in NRW für unverhältnismäßig. Inzwischen habe das NRW-Umweltministerium aber erklärt, sich rechtskonform zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu verhalten, heißt es von der Deutschen Umwelthilfe. Außerdem habe die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher erklärt, keine entsprechende Weisung der Landesregierung erhalten zu haben.

"Was Herr Laschet den Medien gesagt hat, war offenbar falsch", sagt der Anwalt der Deutschen Umwelthilfe Remo Klinger. Die Organisation hat am Donnerstag mitgeteilt, den Antrag auf Zwangsvollstreckung zurückgezogen zu haben. Eine Sprecherin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts bestätigte das.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte Diesel-Fahrverbote in Ausnahmefällen erlaubt, aber gleichzeitig auf die Verhältnismäßigkeit möglicher Maßnahmen gepocht. Umstritten ist, ob sich daraus Fahrverbote für das stark belastete Düsseldorf ableiten lassen.

(lnw/see)
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