Einäscherung von Tieren Die Asche meines Pferdes

Düsseldorf · Auch Pferde sollen künftig in Deutschland eingeäschert werden dürfen. Die Nachfrage sei groß, sagt der Landwirtschaftsminister.

 Die Düsseldorferin Nadja Vogt würde ihre Stute „Hella“ nach deren Tod gerne einäschern lassen. Die Asche des Tieres möchte sie in einer Urne im Garten vergraben.

Die Düsseldorferin Nadja Vogt würde ihre Stute „Hella“ nach deren Tod gerne einäschern lassen. Die Asche des Tieres möchte sie in einer Urne im Garten vergraben.

Foto: Endermann, Andreas

Nadja Vogt aus Düsseldorf hat im Januar ihr erstes eigenes Pferd gekauft. Ihre Stute "Hella" ist sechs Jahre alt. "Ich hoffe, dass wir noch viele Jahre zusammen verbringen", sagt die 18-Jährige. Vogt ist aber auch klar, dass ein Pferd irgendwann einmal sterben wird. "Ich habe bei anderen gesehen, wie schnell das gehen kann", sagt sie und weiß schon jetzt: "Ich würde meine Stute dann gerne einäschern lassen." Die Asche möchte sie in einer Urne im Garten vergraben - oder aus einem kleinen Teil vielleicht sogar einen Diamanten pressen lassen. "Das wäre ein schöner Gedanke", sagt die 18-Jährige.

Bislang gibt es zwei Möglichkeiten, wenn in Deutschland ein Pferd stirbt: Entweder entscheidet sich der Besitzer für eine Schlachtung, oder er lässt den Abdecker kommen. In beiden Fällen wird der Kadaver weiterverarbeitet - nicht für jeden ein schöner Gedanke. Künftig soll ein dritter, für Pferdefans vielleicht angenehmerer Abschied möglich sein: die Einäscherung.

Den Gesetzentwurf dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Er sieht vor, das derzeit geltende Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz von Kleintieren wie Hunden und Katzen auch auf die deutlich größeren Pferde auszuweiten. Voraussetzung soll sein, dass das zuständige Veterinäramt es genehmigt. Initiator der Änderung ist Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. Er sagt: "Damit kommen wir dem Wunsch vieler Pferdehalter nach." Deutschland würde Nachbarstaaten wie etwa den Niederlanden und Dänemark folgen, wo die Einäscherung von Pferden seit Jahren legal ist. Einfach vergraben werden dürften die Tiere in Deutschland jedoch weiterhin nicht, sagt eine Sprecherin des Umweltministeriums NRW.

Einäscherungen so großer Tiere wie Pferde sind teuer. Einplanen sollte der Besitzer 400 Euro für ein Pony bis hin zu 1500 Euro für ein schweres Kaltblut, sagt Volker Klee, Geschäftsführer des Tierkrematoriums Infinitas in Krefeld. Das seien die derzeitig gängigen Preise einer Einäscherung in den Niederlanden - ohne den Transport. "Ich kann mir vorstellen, dass es einem das wert ist", sagt Klee. Denn der Abdecker würde die Beine des toten Tieres an einen Kran binden und auf die Ladefläche eines Lkw hieven. Für das Krematorium hingegen würde eine ausfahrbare Stahlplatte verwendet, auf die das Pferd gelegt wird. Dadurch ist die Gefahr von abgerissenen Gliedmaßen geringer.

Ist das Krematorium auf dem neuesten Stand der Technik, kommt das Pferd in einen Rotationsofen. "Das hört sich makaber an", sagt Klee, habe aber einen großen Vorteil: "Weil durch das Drehen mehr Sauerstoff hinzugelangt, geht die Einäscherung schneller." Etwa drei bis dreieinhalb Stunden dauere sie bei einem Pferd mit einem Gewicht von 800 bis 900 Kilogramm. Übrig blieben 25 bis 30 Kilo Asche. Zum Vergleich: "Die Asche eines Kätzchens passt in eine Hand, die eines Hundes wiegt knapp ein Kilo", sagt Klee. Die Asche müsse der Besitzer nicht komplett zurücknehmen; ein symbolischer Teil sei auch möglich.

In NRW aber ist das Einäscherungsverbot nach derzeit geltendem Recht absolut: Pferdebesitzer können ihr Tier folglich nicht einfach zur Einäscherung in ein niederländisches Krematorium bringen - zumindest nicht legal. Denn für Tierkörper gilt in NRW die Beseitigungspflicht. Pferde, die also keine Schlachtpferde sind, weil sie etwa eingeschläfert werden mussten und sich nicht mehr für den Verzehr eignen, müssen von der deutschen Tierbeseitigungsanstalt, dem Abdecker, entsorgt werden. Und das bedeutet, sagt Martin Tepaß vom Tierkrematorium Cremare Nordrhein in Wesel: "Das Knochenmehl wird in der Zementindustrie verwendet. Der Rest wird geschreddert und gekocht und etwa zu Schmierölen und Kosmetik verarbeitet."

Darum begrüßt die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) die angestrebte Neuerung im Gesetz: "Für viele Besitzer hat das Pferd den Stellenwert eines Familienmitglieds. Der Gesetzentwurf trägt diesem emotionalen Verhältnis Rechnung", sagt Generalsekretär Soenke Lauterbach. Auch Martin Struck, Vorsitzender des Bundesverbands deutscher Tierbestatter, hält die Änderung für sinnvoll. "Es ist ein Angebot, das der Mensch braucht", meint er. Tiere seien ihren Besitzern enorm wichtig - "egal welche".

Auch Sandra Rossel (44) könnte es nicht ertragen, ihre zehn Jahre alte Stute "Libby" nach deren Tod zum Abdecker oder Schlachter zu geben. Seit einiger Zeit denkt sie darum über eine Einäscherung nach. "Mir geht es nicht so sehr darum, ihre Asche zu haben", sagt die Langenfelderin. "Ich möchte einfach nicht, dass sie zerhäckselt wird. Dieses Pferd tut so viel für mich." Wahrscheinlich würde sie Libbys Asche im eigenen Garten verstreuen. "Dann hätte ich sie immer bei mir."

(RP)
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