Debatte in NRW Der Handel braucht verkaufsoffene Sonntage

Meinung | Düsseldorf · Der Artikel des Grundgesetzes, der die Sonntagsruhe schützt, ist aus der Zeit gefallen. Heute wollen Menschen in ihrer Freizeit etwas erleben: Dazu gehört auch das Einkaufserlebnis.

 Verkaufsoffene Sonntage bringen dem Einzelhandel einen großen Bonus, hebeln aber zum Teil das Arbeitsrecht aus.

Verkaufsoffene Sonntage bringen dem Einzelhandel einen großen Bonus, hebeln aber zum Teil das Arbeitsrecht aus.

Foto: dpa, hcd kno olg lof

Der Sonntag ist ein hart erkämpftes Recht und genießt wie die Feiertage in Deutschland einen besonderen Schutz durch die Verfassung. Artikel 140 im Grundgesetz bestimmt, dass der Sonntag als "Tag der Arbeitsruhe und zur seelischen Erhebung" geschützt ist. Daher ist es aus Sicht von Kirchen und Gewerkschaften auch legitim, verkaufsoffene Sonntage abzulehnen.

Doch als dieses Recht im Gesetz verankert wurde, war die Welt noch eine andere. Der Sonntag war tatsächlich heilig, die Familien gingen geschlossen in die Kirche. Mit der heutigen Lebenswirklichkeit hat das (manche mögen sagen: leider) nicht mehr viel zu tun.

Die Menschen streben in ihrer knapp bemessenen Freizeit nach Unterhaltung; sie wollen etwas erleben und das möglichst gemeinsam mit der Familie. Und dazu gehört auch das Einkaufserlebnis.

Die Nachfrage bestimmt bekanntlich das Angebot. Und die ist im Fall der verkaufsoffenen Sonntage mehr als gegeben. Die Städte sind an diesen Tagen brechend voll. Für den Einzelhandel sind die Einnahmen an diesen (wenigen!) Sonntagen in Zeiten des Internethandels elementar. Darum sollte man das Gesetz auch dahingehend anpassen, dass die Händler ohne Auflagen sonntags öffnen können.

(csh)
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