Drohende Diesel-Fahrverbote Gericht will Entscheidung am 27. Februar bekanntgeben

Leipzig · Eigentlich sollte noch am Donnerstag eine Entscheidung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fallen, inwieweit Diesel-Fahrverbote in Städten zulässig sind. Am Nachmittag teilte das Gericht aber mit, dass die Entscheidung vertagt wird.

 Die Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Die Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Foto: dpa, wil kno

Demnach will der 7. Senat seine Entscheidung am 27. Februar verkünden, wie der Vorsitzende Richter, Andreas Korbmacher, am Donnerstag sagte. Das sogenannte Rechtsgespräch habe deutlich länger gedauert, als vorgesehen. Ein Urteil könnte bundesweit eine Signalwirkung haben.

In dem rund vierstündigen "Rechtsgesprächs" ging es zunächst um Fragen des EU-Rechts, Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Straßenverkehrsordnung. Erörtert wurde auch, ob mögliche Fahrverbote verhältnismäßig wären oder zu Lasten von Diesel-Fahrer gingen, die dafür nichts könnten. Außerdem wurde die Frage beleuchtet, ob Fahrverbote in Städten überhaupt kontrollierbar wären.

Revisionen der Länder NRW und Baden-Württemberg

Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nach geltendem Recht eigenmächtig anordnen können - oder ob es neue, bundeseinheitliche Regelungen geben muss, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.

Verhandelt wurde über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.

Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zurückweisen, könnte dies politisch äußerst folgenreich sein. Die Richter in Leipzig würden damit faktisch Fahrverbote für zulässig erklären. Ob es diese dann auch gibt, liegt an den Städten und Bezirksregierungen. Einen Automatismus gibt es nicht. Es könnte noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrverbote wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden.

Die Frage: Sind Fahrverbote nach Bundesrecht zulässig?

Der Vorsitzende Richter sagte, es gehe in der Verhandlung darum, ob Fahrverbote nach geltendem Bundesrecht zulässig sind. Es gehe nicht darum, die vielfältige Problematik des Diesel zu betrachten. Die Länder sind der Auffassung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz gebe Ländern und Städten keine ausreichende Möglichkeit, Fahrverbote eigenständig anzuordnen. Der Anwalt der DUH vertrat die Ansicht, dass Fahrverbote nach geltendem Recht möglich seien.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warnte vor Diesel-Fahrverboten in Eigenregie. Um das Thema zu regeln, brauche es Plaketten, sagte er in Stuttgart. "Anders ist das nicht zu handeln." Zuständig dafür sei der Bund. "Der ist für den Emissionsschutz zuständig." Plaketten seien kontrollierbar, mit wenigen Schildern umsetzbar, und sie führten in ganz Deutschland zu gleichen Spielregeln. Hier erklären wir die "blaue Plakette".

Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Der Verkehrsbereich, darunter vor allem Dieselautos, trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur Belastung bei. Welche Dieselautos betroffen wären, erklären wir hier.

Als Möglichkeit erwog das Gericht auch, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten. Dieser könnte die Frage klären, ob Fahrverbote durch die Kommunen auch ohne bundeseinheitliche Regelungen verhängt werden können. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als Kläger argumentiert, diese Regelungen seien nicht notwendig. Das Gegenteil vertreten die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, die vor allem deswegen vor das Bundesverwaltungsgericht zogen.

(felt)
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