Urteil vom Bundesverwaltungsgericht Bettensteuer in Dortmund und Köln ist rechtswidrig

Leipzig · Klare Worte vom Bundesverwaltungsgericht: Die umstrittene Bettensteuer in Dortmund und Köln ist in ihrer bisherigen Form rechtswidrig. Das steht jetzt fest, weil die Stadt Dortmund mit einer Bescheide bei dem Gericht in Leipzig gescheitert ist.

 Die Bettensteuer in Dortmund und Köln muss überarbeitet werden.

Die Bettensteuer in Dortmund und Köln muss überarbeitet werden.

Foto: dpa, Marcel Kusch

Beide NRW-Großstädte müssen nun eingenommene Gelder in Millionenhöhe zurückzahlen. Sie wollen ihre fehlerhaften Satzungen aber zügig überarbeiten und die umstrittene Abgabe auf neuer Basis erheben, wie sie am Dienstag bekanntgaben.

Dortmund will sogar den bislang erhobenen Betrag von fünf Prozent des Übernachtungspreises auf 7,5 Prozent anheben. Über die neue Satzung soll der Rat am 2. Oktober entscheiden. Die Abgabe wird auf Übernachtungen von privatreisenden Gästen erhoben. Geschäftsleute müssen nicht zahlen. Dortmund will die Satzung jetzt so ändern, dass die Herbergen die Bettensteuer künftig lediglich weiterreichen und die Privatgäste direkt besteuert werden.

Dortmund hat ausgerechnet, dass die Stadt 1,7 Millionen Euro der bislang eingenommenen 3,1 Millionen Euro an die vier Hotels, die geklagt hatten, zurückzahlen müsse. Die anderen Beherbergungsbetriebe hätten sich nicht an der Musterklage beteiligen wollen, sagte Kämmerer Jörg Stüdemann in Dortmund. Die geplante Erhöhung auf 7,5 Prozent rechtfertigt die Stadtspitze mit einer Reduzierung der Umsatzsteuer für Hotels und dem steigenden touristischen Angebot. Die Hotelbesteuerung war 2010 bundesweit eingeführt worden.

Köln geht von einer Rückzahlung in Höhe von 1,8 Millionen Euro aus. Insgesamt wäre eigentlich ein Betrag von fünf Millionen Euro fällig gewesen. Die Stadt habe aber schon seit rund einem Jahr auf die Kulturförderabgabe verzichtet, wie die Bettensteuer genannt wird. Köln sehe sich an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Dortmund gebunden, weil in der Satzung der Domstadt die beanstandeten Passagen ebenfalls zu finden seien. Köln war bei der Einführung der Bettensteuer Vorreiter gewesen. Auch Köln will den Rat schnell entscheiden lassen. Die Sitzung Ende September sei aber wohl zu früh, hieß es in Köln. Die Diskussion sei derzeit voll im Gange.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Stadt Dortmund gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster verworfen, das im Oktober 2013 die Dortmunder Satzung für ungültig erklärt hatte. Damit ist das Münsteraner Urteil rechtskräftig. Die Bettensteuer sei Landesrecht, sagte eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts am Dienstag. Deshalb sei eine Revision am Bundesgericht nicht möglich.
Die Stadt hatte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt.

(lnw)
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