Urteil RWE muss für ungenutztes Wasser aus Tagebauen zahlen

Münster · Tagebau- und Steinbruchbetreiber müssen weiter für Grundwasser zahlen, das sie abpumpen und ungenutzt wieder in die Flüsse leiten. Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster erklärten die Gebühren für verfassungsgemäß.

 Für den Braunkohleabbau wie in Garzweiler muss RWE ein Wasserentnahmeentgelt zahlen.

Für den Braunkohleabbau wie in Garzweiler muss RWE ein Wasserentnahmeentgelt zahlen.

Foto: L. Berns

In dem Streit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und mehreren Unternehmen, darunter RWE Power, hatte am Freitag das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Die Tochter des Energiekonzerns baut in Garzweiler, Hambach und Inden Braunkohle ab.

Die Firmen hatten gegen ein Gesetz geklagt, das sie zu einem sogenannten Wasserentnahmeentgelt verpflichtet. Mit ihrem Urteil vom Freitag erklärten die Richter diese Gebühren für verfassungsgemäß, ließen aber die Revision zu.

Beim Braunkohleabbau müssen viele Millionen Kubikmeter Grundwasser abgepumpt werden, um an die Kohle zu kommen. Das meiste Wasser wird als Kühlwasser für Kraftwerke oder für die Brauch- und Trinkwasserversorgung genutzt.

Rund ein Drittel wird aber ungenutzt in die umliegenden Gewässer geleitet - auch dafür müssen die Unternehmen weiter 4,5 Cent pro Kubikmeter zahlen. Die Richter in Münster argumentierten laut Mitteilung, dass die Gebühr für das Entnehmen fällig werde. Ob das Wasser tatsächlich anschließend wirtschaftlich genutzt werde, sei unerheblich.

Geklagt hatte außerdem eine Firma, die in einem Baggersee im Rhein-Sieg-Kreis Quarzkies gewinnt und diesen mit dem Seewasser wäscht, bevor sie es reinigt und in einen Fluss leitet. Die dritte Klägerin betreibt einen Steinbruch im Sauerland, aus dem sie ständig Wasser abpumpen muss, um ihn trockenzuhalten.

(puk/dpa)
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