"Keine normalen Haustiere" Würgeschlange und Waran in der Wohnung: Mieter gekündigt

Bonn · Würgeschlangen und Warane gehören nach einem Urteil des Bonner Amtsgerichts nicht in ein Mietshaus. Die Kündigung eines Ehepaares, das die exotischen Tiere in seinem Einfamilienhaus in Wachtberg hält, sei rechtmäßig, entschieden die Richter am Donnerstag.

Wenn Tiere Menschen gefährlich werden
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Foto: AP

Zwar sei Tierhaltung nach jüngster Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht zu verbieten. Aber Warane und Würgeschlangen seien keine normalen Kleintiere, heißt es in dem Urteil. Somit gehöre deren Haltung generell nicht zum üblichen Wohngebrauch.

Diese Tiere werden in NRW verboten oder sind meldepflichtig
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Es bestehe die Gefahr, dass die Reptilien entweichen und in der Nachbarschaft zur Bedrohung werden könnten, so die Richter. Auch die Züchtung von Ratten, die zur artgerechten Fütterung von Boa Constrictor und Pythonschlange gehörten, sei "ekelerregend" und müsse nicht hingenommen werden.

(lnw)
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