Prozess in Bochum Angeklagter gesteht tödlichen Würgeangriff

Bochum · In Herne werden zwei Frauenleichen gefunden. Die Spur führt zu einem Marktverkäufer. Er gibt zu, eine der Frauen erwürgt zu haben. Das Schicksal der anderen bleibt unklar.

 Der Tod von Sandra R. ist weiter ungeklärt.

Der Tod von Sandra R. ist weiter ungeklärt.

Foto: Polizei

Im Prozess um den Mord an einer 38-Jährigen in Herne hat der Angeklagte gestanden, die Frau vergewaltigt und erwürgt zu haben. Der Prozess gegen den 36 Jahre alten Marktverkäufer begann am Montag vor dem Bochumer Schwurgericht - sechs Monate nach dem Fund von zwei Frauenleichen in Herne.

 Der Prozess findet vor dem Landgericht in Bochum statt.

Der Prozess findet vor dem Landgericht in Bochum statt.

Foto: dpa, bt jai mg

Laut Anklage soll der 36-Jährige sein zwei Jahre älteres Opfer in der Nacht zum 10. Juli 2016 getötet haben. In einer von seinem Verteidiger Siegmund Benecken verlesenen Erklärung hieß es: "Ich hatte nie vor, sie umzubringen. Ich wollte nur, dass sie ruhig ist." Dass die Frau gestorben sei, tue ihm leid. "Ich habe das nicht gewollt. Die Tat beschäftigt mich Tag und Nacht."

Nach eigenen Angaben war der 36-Jährige in der Tatnacht zufällig auf sein späteres Opfer gestoßen. Beide hätten große Mengen Alkohol konsumiert - erst in der Wohnung der Frau, später im Stadtgarten von Herne-Wanne. Laut Anklage trug der Beschuldigte die offenbar stark betrunkene Frau in der Nacht in ein Gebüsch und vergewaltigte sie. Um ihren Widerstand zu brechen, habe er sie mit der Faust ins Gesicht geschlagen und sie zweimal gewürgt - am Ende bis zu ihrem Tod.

Der Angeklagte hatte die Polizei nach seiner Festnahme selbst zum Tatort geführt. Er hatte sein Handy in der Wohnung der 38-Jährigen vergessen - so waren ihm die Ermittler auf die Spur gekommen. Kurz zuvor war nur wenige hundert Meter entfernt eine weitere Frauenleiche gefunden worden. Beide Körper hatten einige Tage unter Laub und Gestrüpp gelegen und waren kaum noch zu erkennen. Nach Angaben seines Verteidigers hat der Angeklagte mit dem Tod der zweiten Frau, einer Obdachlosen aus Düsseldorf, nichts zu tun.

"Ich kann leider nichts mehr rückgängig machen", hieß es in der vom Verteidiger verlesenen Erklärung. "Und ich weiß, dass ich eine hohe Strafe zu erwarten habe." Sollte der Angeklagte wegen Mordes verurteilt werden, droht lebenslange Haft.

(lsa/lnw)
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