Betrugsprozess Privatschule kassiert zu Unrecht Millionen vom Land

Münster/Rheine · Jahrelang wurden einer Privatschule in Rheine Landeszuschüsse gewährt. Für die Schulträgerin hat das strafrechtlich kaum Konsequenzen, entschied das Landgericht Münster am Montag. Die zuständige Behörde hatte nicht genau genug hingesehen.

Die Anträge waren lückenhaft, bei den Einnahmen wurde glatt gelogen: Jahrelang hat eine Privatschule in Rheine Landeszuschüsse kassiert, die ihr gar nicht zustanden. Und das obwohl die Bilanzen schon auf den ersten Blick nicht stimmen konnten. Am Montag musste sich die ehemalige Betreiberin der Schule in Münster vor Gericht verantworten. Es ging um vier Millionen Euro. Verurteilt wurde die inzwischen 79-Jährige allerdings nicht.

Verfahren wurde eingestellt, Richter sehen Mitschuld der Bezirksregierung

Das Betrugsverfahren wurde gegen Abtretung von rund 412 000 Euro eingestellt. Hauptgrund: Die Richter sehen eine erhebliche Mitschuld der Bezirksregierung, die immer alles durchgewunken habe.

Die Angeklagte hatte den Behörden über Jahre hinweg verschwiegen, dass von den Eltern pro Jahr rund 600 000 Euro Schuldgeld gezahlt wurden. Statt dessen war auf dem Formular zur Beantragung von Zuschüssen auf der Einnahmeseite regelmäßig eine Null angegeben. Auch dass Miete für das Schulgebäude gezahlt werden musste, war aus den Unterlagen nicht ersichtlich.

Die Förderung der Schule belief sich auf 94 Prozent. Laut Gericht hätte also hinterfragt werden müssen, wie die restlichen sechs Prozent der Kosten gedeckt werden sollten. Das sei jedoch nicht geschehen. "Die Bezirksregierung ist den offenen Fragen nicht nachgegangen", rügte Richter Hannes Pfeiffer. Dabei sei es um hohe Steuergelder gegangen.

Angeklagte hatte die Abrechnungspraxis von ihrem Mann übernommen

Die Angeklagte hatte die Schule in den 1970er Jahren gemeinsam mit ihrem Ehemann gegründet. Nach eigenen Angaben hat sie die Abrechnungspraxis von ihm übernommen. "Erst in den letzten Jahren sind mir Zweifel gekommen, ob die Zahlungen der Eltern nicht doch hätten angegeben werden müssen", hieß es in einer verlesenen Erklärung der Frau.

Im Prozess vor dem Landgericht Münster ging es um die Jahre 2008 bis 2013. Die Betrugsermittlungen waren nach einem Hinweis aus der Elternschaft angelaufen.

(rent/lnw)
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