Experte zu Ebay-Baby "Vater könnte ohne Strafe aus der Sache rauskommen"

Düsseldorf · Der Vater der vier Monate alten Maria hat gestanden, das Baby im Internet zum Kauf angeboten zu haben. Die Anzeige soll ein Scherz gewesen sein. Rüdiger Spormann war Richter und Staatsanwalt, bevor er Strafverteidiger wurde. Im Interview erklärt er, welche Strafe dem Vater nun drohen könnte.

 Die vier Monate alte Maria wurde in die Obhut des Jugendamtes gegeben.

Die vier Monate alte Maria wurde in die Obhut des Jugendamtes gegeben.

Foto: Screenshot Ebay

Herr Spormann, ein Duisburger-Baby wurde auf Ebay Kleinanzeigen für 5000 Euro zum Kauf angeboten. Nun hat sich der Vater der Polizei als Urheber der Anzeige gestellt und es muss geklärt werden, ob es hier um Menschenhandel geht. Sie haben als Richter und Staatsanwalt gearbeitet, nun sind sie Strafverteidiger - können Sie uns erklären, wieso die Situation so unklar ist?

Spormann: Grundsätzlich greift in so einem Fall der Paragraph 236 des Stafgesetzbuches zum Thema Kinderhandel. Darin steht, kurz gesagt, dass jemand, der sein noch nicht 18 Jahre altes Kind grob vernachlässigt oder es gegen Entgelt verkauft, um sich zu bereichern, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu belegen ist. In besonders schweren Fällen für sechs Monate bis zehn Jahre ohne Bewährung.

Aber der Vater wurde nach der Befragung wieder laufengelassen. Wieso?

Spormann: Weil die Anzeige allein in Deutschland nicht strafbar ist. Sie mag geschmacklos sein, oder auch unethisch. Aber auf die Verkaufsanzeige alleine steht keine Strafe.

 Rüdiger Spormann ist Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Zuvor war er zehn Jahre als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf tätig und als Strafrichter beim Amtsgericht Langenfeld.

Rüdiger Spormann ist Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Zuvor war er zehn Jahre als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf tätig und als Strafrichter beim Amtsgericht Langenfeld.

Foto: Rüdiger Spormann

Sondern?

Spormann: Dafür müssen zwei Bedingungen gegeben sein: Zum einen der Vorsatz zur Straftat. Das heißt, der Vater muss die Anzeige ernst gemeint haben, sonst ist es nicht strafbar. Und zweitens muss mindestens der Versuch erkennbar sein, das Ganze auch in die Tat umzusetzen. Die reine Idee ist nicht strafbar. Aber sagen wir mal, es hat einige Kaufinteressenten gegeben und der Vater hat mit ihnen Pläne darüber geschmiedet, wie die Papiere des Babys auf sie umgeschrieben werden sollen, dann wäre das strafbar.

Sie waren selbst jahrelang Richter und Staatsanwalt, wie schätzen Sie die Situation ein?

Spormann: Ich bin mit dem Fall nicht beauftragt, insofern kann ich keine Fernanalyse stellen. Aber die Polizei, der Staatsanwalt oder später auch ein Richter werden sich schon fragen müssen, warum jemand so eine Anzeige überhaupt stellt. Denn hier ist ja keine humoristische Komponente zu erkennen. Es handelt sich auch nicht um Satire, eine Geschichte, bei der man am Ende sagt, irgendwie war es ja doch lustig gemeint. Man muss sich also Fragen: Ist das eine besondere Form der Vernachlässigung der Fürsorgepflicht? Und ich würde auch unterstellen, dass jemand, der so etwas tut, vermutlich vorher schon seine Fürsorgepflicht dem Kind gegenüber verletzt hat.

Was bedeutet das dann für den Richter?

Spormann: Auch wenn es hart klingt, aber in so einem Fall ist es vermutlich keine Verschlechterung für das Kind, wenn es in eine Pflegefamilie kommt. Die Mutter soll ja psychisch auch nicht in der Lage sein, sich um das Kind zu kümmern. Es kann also auch gut sein, dass es sich bei dieser Anzeige um eine Art Hilferuf gehandelt hat. Dass es dem Vater darum ging, Aufmerksamkeit zu bekommen, weil die Familie grundsätzlich überfordert war. Und das hätte dann ja auch geklappt.

In einer Pflegefamilie ist das Kind ja schon.

Spormann: Und das Familiengericht wird je nachdem wie sich die Ermitllungen und das Verfahren gegen den Vater entwickeln, entscheiden müssen, wie lange das Kind dort bleibt. Vermutlich mit Besuchsrecht der Eltern.

Was glauben Sie, wie diese Situation für den Vater ausgehen wird?

Spormann: Wie gesagt, ich stecke nicht in dem Fall drin. Was man aber sagen kann, ist, es gibt für einen Strafverteidiger viel Spielraum, damit der Vater ohne Strafe aus der Sache herauskommen kann. Ob das dann so gut für das Kind ist, ist eine andere Sache. Der Staatsanwalt wiederum wird wohl versuchen zu zeigen, dass das Kind vorher schon vernachlässigt wurde, um dem Vater eine Strafbarkeit nachzuweisen. Es kann sein, dass das Kind Hunger gelitten hat, oder der Vater nicht genug Haushaltsgeld heranbringen konnte, um es zu ernähren.

Und wenn sich in den Ermittlungen zeigen sollte, dass er wirklich schon mit potenziellen Käufern im Gespräch war?

Spormann: Das wäre der Nachweis, dass er zumindest den ernsthaften Versuch unternommen hat, sein Kind zu verkaufen. Trotzdem muss man davon ausgehen, dass er vermutlich mit einer Bewährungsstrafe davon kommt. Denn bei einem Flüchtling, der aus Syrien stammt, gibt es ja kein Strafregister. Also, es werden keine Straftaten aus Aleppo an die deutschen Behörden übermittelt. Das bedeutet, der Vater hat sich laut deutschem Stand bislang nichts zu Schulden kommen lassen. Hinzu kommt, dass die Familie womöglich noch mit Traumatisierungen zu kämpfen hat, vielleicht schon vorher Erziehungsprobleme da waren. Das wirkt strafmindernd. Und da kann man sich schon gut vorstellen, dass am Ende niemand ins Gefängnis geht.

(ham)
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