Hohe Sicherheitsvorkehrungen Mann brutal erschlagen - Prozess beginnt

Arnsberg · Ein von seinem Chef vermisster Mann wird im Garten seines Hauses gefunden. Brutal erschlagen. Tage später nimmt die Polizei den mutmaßlichen Täter fest, ein Motiv gibt es aber nicht. Nun beginnt unter strengen Sicherheitsvorkehrungen der Schwurgerichtsprozess.

Mehrere Wachmänner im Gerichtssaal, ein auch während des Prozesses gefesselter Angeklagter, der einen Spuck-Schutz tragen muss. Die Schwurgerichtskammer des Arnsberger Landgerichts bereitet sich mit außergewöhnlich strengen Sicherheitsvorkehrungen auf den Beginn eines Totschlags-Prozesses am Donnerstag (9 Uhr) vor. Der 27 Jahre alte Angeklagte soll im September 2015 in Winterberg einen Mann brutal getötet haben.

Der Angeklagte wird von der Justiz als unberechenbar und gefährlich eingestuft, er schweigt. Dennoch geht die Anklage davon aus, dass der Mann anhand von DNA-Spuren überführt werden kann.

Das 56 Jahre alte Opfer war am Morgen nach der Tat von seinem Chef auf der Arbeitsstelle vermisst worden. Der Arbeitgeber suchte seinen Mitarbeiter zu Hause auf und machte im Garten des Hauses im Winterberger Ortsteil Niedersfeld eine grausige Entdeckung: Der 56-Jährige lag tot im Garten, sein Gesicht soll nach Auskunft des Gerichts "mehrere Zentimeter in den Rasen geschlagen worden sein".

Tage später wird der 27-Jährige als mutmaßlicher Täter festgenommen. In der Anklage heißt es, dass er bei einem Streit seinem Opfer zunächst mehrere Stichverletzungen zugefügt und dann "mit einem stumpfen Gegenstand" mehrfach auf den Mann eingeschlagen haben soll. Doch ein Motiv haben die Ermittler nicht gefunden, es scheint auch keine Verbindung zwischen Täter und Opfer zu geben.

Für den Prozess hat das Landgericht neun Verhandlungstage bis Ende April eingeplant. Dabei wird es nicht nur um den Totschlag gehen, sondern auch um weitere Vorwürfe wie Diebstahl und Körperverletzung. So soll der Angeklagte in der Untersuchungshaft Beamte angegriffen und verletzt haben. Auch aus diesem Grund will die Schwurgerichtskammer im Prozess kein Risiko eingehen.

(lnw)
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