Antrag abgewiesen Apotheker-Prozess kommt nicht vors Schwurgericht

Essen · Der Apotheker-Prozess um angeblich gestreckte Krebsmittel wird kein Fall fürs Schwurgericht. Ein anderer Antrag vor Gericht hatte indes Erfolg: Ein Schöffe wurde wegen möglicher Befangenheit abgesetzt.

Apotheker aus Bottrop wegen Krebs-Mitteln vor Gericht
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Apotheker aus Bottrop wegen Krebs-Mitteln vor Gericht

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Foto: dpa, ve fgj

Das hat die für das Strafverfahren zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Essener Landgerichts entschieden. Eine Verurteilung des angeklagten Bottroper Apothekers wegen Mordes oder Mordversuchs ist damit aber nicht ausgeschlossen. "Die Kammer hat die Rechtsmacht, sämtliche Regelungen des Strafrechts anzuwenden und jede mögliche Sanktion zu verhängen", sagte Richter Johannes Hidding am Freitag.

Gleichzeitig wurde ein Schöffe wegen Besorgnis der Befangenheit abgesetzt. Der ehrenamtliche Richter war früher selbst Apotheker in Bottrop. Zudem ist seine an Krebs erkrankte Ehefrau in Behandlung bei einem Arzt, mit dem auch der Angeklagte eng zusammengearbeitet hat. Beides zusammen begründe den Verdacht, dass er am Ende möglicherweise nicht objektiv urteilen könne, entschieden die Richter. Er wird durch einen bereits zu Beginn des Prozesses anwesenden Ersatzschöffen ersetzt.

Angeklagtem drohen bis zu zehn Jahre Haft

Dem angeklagten Apotheker wird vorgeworfen, zwischen 2012 und 2016 Krebsmedikamente mit zu wenig Wirkstoff versehen, aber voll abgerechnet zu haben. Dadurch soll allein den gesetzlichen Krankenkassen ein Schaden von rund 56 Millionen Euro entstanden sein. Mindestens 1000 Krebskranke sollen betroffen sein.

Die Anklage lautet auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, Betrug und versuchte Körperverletzung. Dem 47-Jährigen drohen bis zu zehn Jahre Haft sowie ein Berufsverbot.

Der Antrag auf Abgabe des Verfahrens an das Schwurgericht, vor dem normalerweise Tötungsdelikte oder Tötungsversuche verhandelt werden, war von Anwälten der Betroffenen oder deren Angehörigen gestellt worden, die als Nebenkläger zum Prozess zugelassen worden sind. Ein Anwalt hatte dem Apotheker Mordversuch aus Habgier vorgeworfen. Dem Gericht zufolge steht den Nebenklägern laut Gesetz kein solches Antragsrecht zu.

Sollte sich im Laufe des Prozesses herausstellen, dass eine Verurteilung wegen Mordes oder Mordversuchs tatsächlich in Betracht kommen könnte, müsste der angeklagte Apotheker einen besonderen rechtlichen Hinweis der Richter erhalten. Das ist am Freitag jedoch nicht erfolgt.

(oko/lnw)
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