Bewährungsstrafe Unterstützer von Anschlag auf Essener Sikh-Tempel verurteilt

Münster · Im ersten Prozess um den Bombenanschlag auf einen Sikh-Tempel in Essen ist ein 20-jähriger Mann aus Münster am Freitag zu 20 Monaten Jugendhaft auf Bewährung verurteilt worden. Er legte vor Gericht ein Geständnis ab.

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Terror-Anschlag: Explosion auf Sikh-Hochzeit in Essen

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Der Mann gehörte nach Überzeugung des Gerichts zum Unterstützerkreis der Attentäter und war bei einer Probesprengung dabei. Das Gericht machte ihm unter anderem zur Auflage, an einem Aussteigerprogramm für radikale Islamisten teilzunehmen. Dazu hat er sich nach Angaben eines Gerichtssprechers selbst bereiterklärt.

Zum Prozess erschien der 20-Jährige vollständig vermummt. Er hatte sich einen schwarzen Schal um das Gesicht gewickelt, auf dem Kopf trug er eine schwarze Kappe, nur seine Augen waren noch zu erkennen.

Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Laut Gericht wäre die Gefahr einer Stigmatisierung des noch jungen Angeklagten ansonsten zu groß, seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft gefährdet.

Angeklagter legt umfassendes Geständnis ab

Nach Angaben von Gerichtssprecher Christoph Neukäter legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Er habe zugegeben, sich mit den späteren Attentätern über WhatsApp-Gruppen zusammengeschlossen zu haben. Ziel sei es gewesen, mit Sprengstoffanschlägen gegen Andersdenkende vorzugehen. Dass der 20-Jährige in die konkreten Anschlagspläne auf den Essener Tempel eingeweiht war, sei ihm aber nicht nachgewiesen worden.

Der junge Mann war bereits rund drei Wochen vor dem Anschlag auf das indische Gebetshaus vorübergehend festgenommen worden. Laut Staatsanwaltschaft hatte sich seine Mutter an die Polizei gewandt, da sie befürchtete, dass ihr Sohn nach Syrien ausreisen und sich der Terrororganisation "Islamischer Staat" anschließen wolle. Dieser Verdacht habe sich aber nicht bestätigt.

Bei dem Anschlag vom 16. April waren drei Personen verletzt worden. Verurteilt wurde der 20-Jährige wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat und Verstoßes gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Mann kam jedoch umgehend auf freien Fuß. Der Prozess gegen die mutmaßlichen Attentäter steht noch aus.

(lsa/lnw)
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