Anschlag auf Sikh-Tempel Attentäter gehen in Revision

Essen · Im Prozess um den Anschlag auf einen Sikh-Tempel in Essen hat das Gericht drei 17-Jährige zu Haftstrafen zwischen sechs und sieben Jahren verurteilt. Sie wollen dagegen in Revision gehen. Politiker begrüßen das Urteil.

Essen: Drei Verletzte bei Explosion auf Sikh-Hochzeit
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Terror-Anschlag: Explosion auf Sikh-Hochzeit in Essen

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Nach einem der schwersten salafistischen Anschläge der vergangenen Jahre hat das Essener Landgericht am Dienstag harte Strafen gegen die drei mittlerweile 17 Jahre alten Angeklagten verhängt: Sieben Jahre Jugendhaft erhielt Yusuf T. aus Gelsenkirchen, weil er am 16. April 2016 einen mit Sprengstoff gefüllten Feuerlöscher vor dem Sikh-Tempel in Essen abgestellt und dann per Fernzündung zur Explosion gebracht haben soll. Sechs Jahre und neun Monate bekam Mohamad B. aus Essen, der die Bombe mitgebaut hatte und am Tatort war. Sie hatten die Zutaten für die Bombe gemeinsam bei einem Internet-Versand bestellt. Und der dritte Verurteilte, Tolga I. aus Schermbeck im Kreis Wesel, muss sechs Jahre in Haft, obwohl er bei der Tat nicht direkt dabei gewesen war. Doch er hatte den Anschlag mit ersonnen. Dies bewertete das Landgericht als "Verabredung zum Mord", obwohl Tolga I. nicht nachgewiesen werden konnte, von dem konkreten Anschlagplan gewusst zu haben.

Die Verteidigerin von Yusuf T. kündigte an, gegen das "viel zu hohe Strafmaß" in Revision zu gehen. Auch bei Tolga I. gilt ein solcher Schritt als sicher. Der Anwalt des bei dem Anschlag schwer verletzten Sikh-Priesters Koldib Singh begrüßte den Richterspruch hingegen: "Es war mit einem konsequenten Urteil zu rechnen. Mein Mandant hat den Tätern zwar vergeben, ist aber erleichtert über das Urteil. Koldib Singh versteht nicht, warum Menschen solchen Hass auf andere Menschen entwickeln."

Auch Joachim Stamp, stellvertretender Chef der FDP-Landtagsfraktion, hält das Urteil für korrekt: "Es ist richtig, wenn der Staat gegen fanatische Straftäter Flagge zeigt." Dies sieht auch der CDU-Innenpolitiker Gregor Golland so: "Der Rechtsstaat zeigt klare Kante - gut so." Differenzierter äußert sich der Kölner Strafrechtler Nikolaos Gazeas: "Das Legen eines Sprengsatzes ist immer als Mordversuch zu bewerten. In diesem Fall kam jedoch Jugendstrafrecht zur Anwendung. Hier steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Selbst bei einem Mord sieht das Gesetz da maximal zehn Jahre Haft vor. Sieben Jahre für nur versuchten Mord sind da viel."

Tatsächlich hatten die Beschuldigten hohe Strafen regelrecht provoziert. Alle drei stritten vor Gericht ab, sie hätten einen möglicherweise tödlichen Anschlag ausführen wollen - einmal war von einem "missglückten Silvesterscherz" die Rede.

Der nicht direkt an der Tat beteiligte Tolga I. brachte sich laut Informationen unserer Redaktion in Bedrängnis, weil er nach dem Attentat gegenüber einem Informanten des Staatsschutzes gesagt haben soll, man müsse einen noch größeren Anschlag planen. Das könnte auf das Gericht so gewirkt haben, als ob Tolga I. ein Schwerverletzter, ein Sachschaden von mehr als 100.000 Euro und mehrere Leichtverletzte nicht gereicht hätten.

Allen drei Verurteilten konnte vor Gericht genau nachgewiesen werden, wie sie sich monatelang in islamistische Gewaltfantasien gegen ihrer Meinung nach Ungläubige hineinsteigerten. Den Anschlag auf den Sikh-Tempel hatten sie als gerechtfertigt gesehen, weil Moslems in Indien angeblich benachteiligt werden. "Die Angeklagten haben sich selbst als gläubige Muslime verstanden und in ihrer Vorstellung eingebildet, dass sie nun Ungläubige angreifen und möglicherweise sogar töten müssen", sagt Johannes Hidding, Sprecher des Essener Landgerichtes. Nicht nachgewiesen werden konnte ein direkter Draht zur Terrorgruppe Islamischer Staat.

Eher unangenehm war das Verfahren für die Landesregierung. Zwei der drei Verurteilten waren im Programm "Wegweiser", mit dem Jugendliche in NRW von einem Abgleiten in gewaltbereiten Salafismus abgehalten werden sollen. Burkhard Freier will das Programm als Chef des NRW-Verfassungsschutzes trotzdem von 13 auf 25 Anlaufstellen ausbauen: "Wegweiser ist ein erfolgreiches Präventionsprogramm. Das zeigen die vielen Anfragen und die fast 400 Beratungsfälle. Allerdings beruht das Programm auf Freiwilligkeit. Wir öffnen Jugendlichen Türen. Durchgehen müssen sie aber selbst."

(RP)
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