Verfahren in Dortmund Angeklagter im BVB-Prozess bietet Schmerzensgeldzahlung an

Dortmund · Der mutmaßliche BVB-Attentäter Sergej W. hat den beiden Verletzten des Sprengstoffanschlags angeboten, ihnen Schmerzensgeld zu zahlen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich wird bei der Urteilsfindung in der Regel strafmildernd gewertet.

Am sechsten Verhandlungstag im Prozess vor dem Dortmunder Schwurgericht erklärte Verteidiger Carl Heydenreich am Freitag: "Wir bieten dem Spieler Marc Bartra und dem verletzten Polizeibeamten einen Täter-Opfer-Ausgleich an." Das sei mit der Familie von Sergej W. besprochen worden. "Das soll ein Zeichen echter Reue sein", sagte der Rechtsanwalt.

Sergej W. hat vor dem Dortmunder Schwurgericht gestanden, bei der Abfahrt des voll besetzten Mannschaftsbusses am Teamhotel drei selbst gebaute Splitterbomben gezündet zu haben. Er habe einen ernst gemeinten Anschlag aber nur vortäuschen wollen, hieß es in seiner Erklärung. Tatsächlich habe er nämlich niemanden töten oder schwer verletzen wollen.

Der damals für Borussia Dortmund spielende Verteidiger Marc Bartra hatte im Bus einen offenen Bruch des rechten Unterarms erlitten. Ein Polizist, der den Tross auf dem Weg zum Champions-League-Heimspiel gegen AS Monaco mit dem Motorrad begleiten sollte, wurde mit einem Knalltrauma ins Krankenhaus eingeliefert.

Ein Sprengstoffexperte des Bundeskriminalamts bezeichnete die in die Sprengsätze eingegossenen Metallstifte in seiner Zeugenaussage als "letale Geschosse", die potenziell tödliche Wirkung gehabt hätten. Auf die Frage, wie er die Tatsache einschätze, dass von etwa 90 Metallstiften nur sechs den Bus trafen, erklärte der Zeuge: "Das ist schon ein durchschnittliches Trefferbild." Wer mit drei Bomben nur Angst und Schrecken verbreiten wolle, dürfe seiner Ansicht nach überhaupt keine Metallstifte verwenden.

Derweil wurde bekannt, dass Fußball-Star Pierre-Emerick Aubameyang wegen seines Fernbleibens als Zeuge in dem Prozess kein Ordnungsgeld zahlen muss. "Es gibt jetzt ein aussagekräftiges Attest", teilte Richter Peter Windgätter mit. Laut Windgätter werde das Gericht daher auf ein Ordnungsgeld, das bis zu 1000 Euro betragen könnte, verzichten.

Aubameyang sollte ursprünglich am vergangenen Montag als Zeuge erscheinen. In einer vom BVB-Anwalt damals vorgelegten ärztlichen Bescheinigung wurde dem Fußballer vom BVB-Mannschaftsarzt Verhandlungsunfähigkeit "aus medizinischen Gründen" attestiert. Die Staatsanwaltschaft nannte die Bescheinigung äußerst dürftig. Ob Aubameyang für sein Fernbleiben ein Ordnungsgeld auferlegt wird, sollte dann später entschieden werden.

Oberstaatsanwalt Carsten Dombert machte am Freitag deutlich, dass er vom Gabuner auch nach dessen Wechsel am Dienstag zum FC Arsenal nach England eine Aussage in dem Prozess gegen den mutmaßlichen Attentäter Sergej W. haben wolle. "Die Staatsanwaltschaft wird nicht auf den Zeugen Aubameyang verzichten", sagte Dombert. Das Gericht soll ihn noch einmal laden. Dombert: "Entweder kommt er selber, oder wir machen das in Form einer Videovernehmung."

(das/dpa)
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