Berufung auf Informationsfreiheit Schüler bekommt Abi-Aufgaben wohl nicht vorab

Düsseldorf/ Münster · Ein Schüler aus Münster hatte vorab die Herausgabe der Abi-Aufgaben vom NRW-Schulministerium verlangt. Doch dies könne den Ablauf der Prüfungen gefährden, sagt das Ministerium. Seine Erfolgsaussichten sind deshalb gering.

 Bekommt er die Abi-Aufgaben schon vor dem Klausur-Tag oder nicht? Wirklich gute Erfolgsaussichten hat der spitzfindige Schüler Simon Schräder aus Münster wohl nicht.

Bekommt er die Abi-Aufgaben schon vor dem Klausur-Tag oder nicht? Wirklich gute Erfolgsaussichten hat der spitzfindige Schüler Simon Schräder aus Münster wohl nicht.

Foto: dpa, ve htf

Bekommt er die Abi-Aufgaben schon vor dem Klausur-Tag oder nicht? Wirklich gute Erfolgsaussichten hat Simon Schräder aus Münster wohl nicht. Er hatte sich am 20. März mit einem offiziellen Antrag an das Schulministerium in Düsseldorf gewandt.

Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz bat er um die Zusendung der Aufgaben für das zentral gestellte Abitur. Doch aus der Pressestelle des Ministeriums hieß es am Mittwoch, man sehe keine großen Erfolgsaussichten für den Antrag. Abituraufgaben vorab herauszugeben, könne den Ablauf der Prüfungen gefährden. Es müssten gleiche Chancen für alle gewährleistet sein. Der Antrag sei aber noch in Bearbeitung.

Das Gesetz, auf das sich der Schüler bei seiner Forderung stützt, soll Bürgern Zugriff auf Daten von Behörden ermöglichen. Es gilt auf Bundesebene und für die Ämter und Ministerien der meisten Bundesländer. Der Schüler hatte dem Ministerium eine Frist von einem Monat eingeräumt, um die Anfrage zu beantworten. Sie läuft am 20. April ab.

(lnw)
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