Droge als Medizin 125 Apotheken in NRW dürfen Marihuana verkaufen

Düsseldorf/Berlin · 2017 tritt ein Gesetz in Kraft, das Marihuana als Arznei vollständig etablieren soll. Schon jetzt bekommen immer mehr Apotheken in NRW die Erlaubnis zum Verkauf der Droge als Medikament.

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Foto: dpa, obe fpt hjb lre

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Linken-Anfrage gibt es in Nordrhein-Westfalen derzeit schon 125 Apotheken, die eine Verkaufserlaubnis beantragt und bekommen haben. 39 sollen seit Jahresbeginn dazugekommen sein. Zum Vergleich: Im gesamten vergangenen Jahr sollen 33 Apotheken eine Erlaubnis bekommen haben. 2014 wuchs die Zahl der Apothekenerlaubnisse in NRW um 23, im Jahr 2011 nur um drei. Zuerst hatte die "WAZ" darüber berichtet.

Nur drei Monate dauert das Verfahren im Schnitt, das es Apotheken erlaubt, Marihuana in Form von getrockneten Blüten der Cannabispflanze (Hanf) oder als Extrakt zu verkaufen. Herausgeben dürfen sie es nur auf Rezept, das bis zur geplanten Legalisierung des Mittels als Arznei im kommenden Frühjahr nur in Ausnahmefällen zu bekommen ist. Rund 900 Personen sollen in Deutschland derzeit legal Marihuana beziehen, alle mussten dies vorher kostenpflichtig (75 Euro) beantragen. Steht die Bewilligung kurz bevor, kontaktiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die im Antrag gewünschte Lieferapotheke, um die Versorgung des Patienten zu sichern.

So können Menschen, die an Multipler Sklerose, Aids oder auch Krebs leiden, Marihuana unter Umständen bekommen. Sie erhalten laut der Arbeitsgemeinschaft als Medizin von ihrem Arzt dann kein normales Rezept auf die getrockneten Blüten oder den Marihuana-Extrakt, sondern eine "Empfehlung", die sie der von der Bundesopiumstelle vergebenen Erlaubnis beilegen müssen. Darin muss der Arzt darlegen, dass eine Behandlung mit dem Mittel sinnvoll ist.

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Foto: Stadt Düsseldorf

Das Mittel soll gegen Spastiken wirken, Schmerzen lindern und den Appetit anregen. Eine Berechtigung wird vor allem dann vergeben, wenn eine Therapie mit anderen Mitteln nicht wirksam war und wenn die hohen Kosten für marihuanahaltige Arzneien — in Deutschland schon jetzt legal — von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

(bur)
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