DÜsseldorf NRW will Ärztewechsel erschweren

DÜsseldorf · Kinderärzte sollen sich miteinander austauschen können, um Missbrauchsverschleierung zu verhindern.

Haben Kinder Verbrennungen oder Knochenbrüche, werden Kinderärzte zuweilen besonders aufmerksam. Denn manchmal ist nicht ein Unfall der Grund für die Verletzungen, sondern eine Kindesmisshandlung. Doch viele Ärzte stehen vor dem Problem, dass sich ihr Verdacht erst im Wiederholungsfall erhärtet. Meist bekommen sie die Kinder aber nicht ein zweites Mal zu sehen - die Eltern wechseln einfach den Arzt. So bleiben sie unentdeckt. "Doctor-Hopping" nennt sich das Phänomen. Die neue Landesregierung in NRW will dem nun einen Riegel vorschieben.

Zwischen 2013 und 2015 gab es dazu bereits mehrere Anhörungen im Landesparlament. Doch eine klare gesetzliche Regelung blieb aus. Nun will die neue Regierung einen erneuten Anlauf unternehmen. Laut Koalitionsvertrag soll Ärzten künftig beim Verdacht von Kindesmisshandlung der Austausch untereinander ermöglicht werden. "Hier brauchen Ärzte deutlich mehr Handlungssicherheit und Unterstützung. Deshalb werden wir prüfen, welche Hilfemöglichkeiten und Instrumente sinnvoll und rechtlich möglich sind, um auch ärztlicherseits einen wirksamen Kinderschutz zu gewährleisten", sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) unserer Redaktion.

Kinderärzte unterliegen der Schweigepflicht. Was Patienten ihnen anvertrauen, dürfen sie nicht an Dritte weitertragen - auch nicht an andere Ärzte. Wollen sie das machen, brauchen sie das Einverständnis des Patienten. Das sind im Fall der misshandelten Kinder die Eltern, die gleichzeitig Täter sind und es daher verweigern. Verstoßen Ärzte jedoch gegen die Schweigepflicht und fragen etwa bei einem Kollegen, ob dort ein Kind schon einmal auffällig geworden ist, machen sie sich strafbar.

2015 wurden nach Angaben des Statistischen Landesamts 649 Mädchen und Jungen unter 14 Jahren in Nordrhein-Westfalen misshandelt oder missbraucht. "Wir gehen davon aus, dass nicht alle Fälle bis zur Anzeige kommen, sondern dass es eine Dunkelziffer gibt", ergänzt Margareta Müller vom Kompetenzzentrum Kinderschutz beim Kinderschutzbund NRW. Doch es ist nicht so einfach, "Doctor-Hopping" zu verhindern.

Um in möglichen Fällen von Kindesmissbrauch trotzdem aktiv werden zu können, hat der Kinderarzt Ralf Kownatzki zusammen mit anderen 2005 in Duisburg "Riskid" (Risiko-Kinder-Informationsdatei) gegründet. Es ist eine Art Datenbank für Ärzte im Netz. Wer einen Misshandlungsverdacht hat, kann den Namen des Kindes eingeben und schauen, ob es bereits Befunde zuvor behandelnder Ärzte gibt. Das Portal ist nur für registrierte Ärzte offen. Bislang machen rund 270 Ärzte bundesweit mit. "Das ist weit entfernt von dem, was wir als Ziel haben", erklärt Kownatzki.

Daher würde er wie auch viele seiner Kollegen eine eindeutige rechtliche Regelung begrüßen. Es wäre die Klärung einer seit Jahren juristisch umstrittenen Situation.

(p-m)
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