Düsseldorf NRW-Verfassungsreform in vielen Punkten gescheitert

Düsseldorf · Die Fraktionen im NRW-Landtag haben sich selbstkritisch zu den Ergebnissen ihrer Arbeit in der Verfassungskommission geäußert. Hans-Willi Körfges (SPD) betonte, die Erwartungen der Öffentlichkeit an die Arbeit des Gremiums seien höher als das, was bisher erreicht worden sei. Grünen-Kommissionsmitglied Stefan Engstfeld ergänzte, insgesamt habe das Gremium "zu wenig erreicht", die "Ernüchterung" sei groß. Torsten Sommer (Piraten) monierte, es sei "nichts Großes" gelungen. Auch Lutz Lienenkämper (CDU) zählte auf, dass nur in 16 von 38 Punkten eine Einigung erzielt wurde: "Dass wir uns nicht in allen Punkten geeinigt haben, muss aber nicht das abschließende Ergebnis sein."

In wichtigen Punkten kam eine Einigung zwischen den Fraktionen trotz zweieinhalbjähriger Beratungen nicht zustande, etwa bei der Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre und dem kommunalen Wahlrecht für Ausländer. Die CDU-Fraktion hatte eine solche Wahlreform abgelehnt. Rot-Grün hingegen erhoffte sich von dem Vorstoß zusätzliche Wähler - Erstwähler sympathisieren überdurchschnittlich häufig mit der SPD oder den Grünen. Für eine Änderung der Landesverfassung ist aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig, die Stimmen von Rot-Grün allein reichen nicht aus.

Dagegen konnte sich die Kommission darauf einigen, dass es im Fall einer Auflösung des Landtags keine parlamentslosen Zeiten mehr geben soll. Das bestehende Landesparlament soll - anders als 2012 - künftig so lange weiter arbeiten, bis der neue Landtag zusammengetreten ist. Zudem soll die Landesregierung künftig gegen Gesetze, die vom Landtag bereits beschlossen wurden, kein Einspruchsrecht mehr haben. Ein weiterer Punkt betrifft die Ernennung der Richter des Verfassungsgerichtshofes. In Zukunft sollen alle Richter vom Landtag gewählt werden, geborene Mitglieder sollen der Vergangenheit angehören. Die Reform stärkt nach Auffassung der Verfassungsreformer vor allem die Legislative. Die Änderungen müssen nun noch drei Lesungen im Landtag passieren.

Keine Einigung gab es hingegen in der Frage individueller Beschwerden beim Verfassungsgericht in Münster, ein Anliegen der FDP. Die CDU ist mit ihrer Forderung einer Schuldenbremse gescheitert. Auch eine Neuregelung des Verhältnisses von Land und Kommunen blieb bisher außen vor.

(kib)
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