Paderborn Muslim klagt gegen Religion in katholischer Grundschule

Paderborn · Schulstreit in Paderborn: Ein muslimischer Vater will seinen sechsjährigen Sohn an einer katholischen Grundschule anmelden, lehnt es aber ab, dass der Junge dort am Religionsunterricht teilnimmt. Da die Aufnahme verweigert wurde, zog er vor Gericht.

Der Vater hatte die Bekenntnisgrundschule Bonifatius ausgesucht, weil sie am nächsten zur Wohnung liegt. Von den 580 Kindern sind 42,5 Prozent katholisch und 26,1 Prozent evangelisch. 8,8 Prozent bekennen sich zum Islam, 6,3 Prozent sind syrisch-orthodox, 2,5 Prozent griechisch-orthodox. Bei zehn Prozent fehlt eine Angabe zur Religion.

Als der Vater den Aufnahmeantrag stellte, weigerte er sich, die verlangte Erklärung abzugeben, wonach sein Sohn sowohl am katholischen Religionsunterricht als auch am Schulgottesdienst teilnehmen werde. Er legte Widerspruch ein.

Tatsächlich könne eine Bekenntnisgrundschule nicht den Besuch des Schulgottesdienstes verlangen, heißt es im NRW-Schulministerium. Wohl aber sei die Teilnahme am Religionsunterricht – in diesem Falle am katholischen – verpflichtend.

Der Vater, der nach Angaben des Paderborner Schuldezernenten Wolfgang Walter vor Jahren die Umwandlung der Bonifatiusschule in eine evangelische Bekenntnisgrundschule hatte herbeiführen wollen, klagte nach der Absage durch die Schulaufsicht des Kreises Paderborn vor dem Verwaltungsgericht Minden. In dem Verfahren entschied jetzt die Richterin, die Angelegenheit wegen der grundsätzlichen Bedeutung an die Kammer zurückzuverweisen.

Bei der Bonifatiusschule könnte es letztlich um ihren Status als Bekenntnisschule gehen. Sie könnte in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt werden, wenn zwei Drittel der Eltern aller Schüler, die diese Schule besuchen, das wollen.

(RP)
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