Euskirchen Mörder nach Flucht aus Haft in Passau gefasst

Euskirchen · Die Flucht eines verurteilten Mörders aus der Justizvollzugsanstalt Euskirchen endete gestern Nachmittag in Passau. Dort wurde der 50-Jährige von der Polizei gefasst, ohne Widerstand zu leisten, sagte JVA-Leiterin Renate Gaddum. Der Flüchtige war mit seinem eigenen Wagen unterwegs. Die JVA Euskirchen ist eine Einrichtung für den offenen Vollzug, der Häftling durfte unbeaufsichtigt außerhalb des Gefängnisses arbeiten, besaß einen Führerschein und ein Fahrzeug.

Warum der Mann in der Nacht das Weite suchte, ist noch unklar. Er war 1998 vom Landgericht Bonn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes, versuchten Mordes und Raub verurteilt worden. In den vergangenen Jahren waren die Haftbedingungen des Mannes Schritt für Schritt gelockert worden. "Er war unauffällig, hatte eine gute Prognose und beging keine gravierenden Regelverstöße", sagte Gaddum. Im Januar 2018 hätte er wahrscheinlich entlassen werden können. Gaddum sagte, sie habe zu keinem Zeitpunkt den Verdacht gehabt, der Mann könnte fliehen. Sie vermutete eine Kurzschlussreaktion. Die sei vielleicht darauf zurückzuführen, dass bei dem 50-Jährigen zwei Handys gefunden wurden. Diese sind in der JVA nicht erlaubt. Als Sofortmaßnahme sei die Eignung für den Offenen Vollzug erst einmal auf Eis gelegt worden. Allerdings habe es schon einen Termin für ein klärendes Gespräch gegeben, so Gaddum.

In den frühen Morgenstunden ist der Mann dann über den 2,10 Meter hohen Zaun geklettert, der das Gelände der JVA umschließt. Dabei zog er sich eine Rissverletzung zu, die er im Krankenhaus behandeln ließ. Dort alarmierte man später die Polizei. Nach seiner Festnahme wird der Häftling jetzt nach NRW überstellt. Die Flucht ist zwar strafrechtlich nicht relevant, gilt aber als schwerer Regelverstoß. Damit wird die Eignung für den offenen Vollzug möglicherweise zurückgenommen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort