Köln Messerattacke auf Reker: 44-Jähriger angeklagt

Köln · Nach dem Messerangriff auf die neue Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat die Bundesanwaltschaft gegen den Attentäter Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Dem 44-Jährigen wird auch gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, wie die Behörde gestern in Karlsruhe mitteilte.

Reker (59) war einen Tag vor der OB-Wahl Mitte Oktober an einem Wahlkampfstand niedergestochen worden und lag zeitweise im künstlichen Koma. Die Anklage wurde bereits am 29. Januar vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhoben.

Den Ermittlungen zufolge wollte der Attentäter Reker töten, weil er sie als mitverantwortlich für eine aus seiner Sicht verfehlte Flüchtlingspolitik ansah. Als Sozialdezernentin war Reker vor dem Wechsel auf den OB-Posten für die Flüchtlinge in Köln zuständig gewesen. Mit der Tat habe er ein Zeichen setzen und Rekers Wahl verhindern wollen. Auf andere Beteiligte oder Verbindungen zu einer Terrorgruppe weise nichts hin.

Neben Reker hatte der Angreifer fünf weitere Menschen zum Teil schwer verletzt. Er wurde am Tatort festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Reker hatte die Wahl bereits im Krankenhaus angenommen. Rund einen Monat nach dem Messerangriff übernahm sie die Amtsgeschäfte. Der Anschlag sorgte für eine Diskussion über die Verrohung des politischen Klimas in Deutschland.

Die Bundesanwaltschaft veröffentlichte nun weitere Details zum mutmaßlichen Tathergang. Der Mann soll demnach im Internet gezielt nach Rekers Wahlkampfauftritten gesucht haben. Am Morgen habe er seine Wohnung mit zwei Messern verlassen, eines habe er an der Innenseite seines Oberschenkels getragen.

Schon kurz nachdem Reker an dem Stand angekommen war, sei er auf sie zugegangen und habe um eine Blume gebeten. Reker habe sich nicht wehren können. Anschließend soll der Mann beliebig auf weitere Menschen eingestochen haben. Einem Wahlkampfhelfer sei es schließlich gelungen, den Angreifer mit einer Werbefahne beiseite zu schieben. Danach habe er widerstandslos auf die Polizei gewartet.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hatte die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falls und des "spezifischen staatsgefährdenden Charakters" an sich gezogen.

(dpa)
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