Düsseldorf Mehr Fußballlärm ab Herbst erlaubt

Düsseldorf · NRW-SPD erwartet nach der Sommerpause eine Verordnung des Bundes.

Lärm ist nicht gleich Lärm. Gegen Kinderlärm können sich die Bürger nicht mehr wehren und etwa gegen Kitas oder Spielplätze vor ihrer Haustür klagen. Eine solche Bevorzugung ("Privilegierung") soll nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung künftig auch für Fußball-Lärm gelten. Der stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Jochen Ott rechnet damit, dass Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) nach der Sommerpause eine Verordnung vorlegen wird, die die Nutzung von Fußballplätzen in den Städten und Gemeinden bis 22 Uhr ermöglicht. Es könne nicht sein, dass es Amateurfußballer mit dem Ordnungsamt zu tun bekämen, wenn sie sich abends zum Training auf dem Platz zusammenfänden, erklärte Ott, der auf entsprechende Vorstöße auch des Landessportbundes verwies.

Die NRW-SPD fordert zudem mehr Entscheidungsspielraum für Städte und Gemeinden in Fragen des Lärmschutzes. Die Kommunen müssten selbst festlegen dürfen, in welchen Stadtbereichen die Lärmrichtwerte geändert werden sollten, da es dort belebter zugehe als anderswo. "Das Ausgehverhalten vor allem der jungen Leute hat sich deutlich nach hinten verschoben", so Ott. Es sei daher nicht mehr zeitgemäß, einheitlich ab 22 Uhr zu verschärften Lärmgrenzwerten überzugehen. Teilweise müsse die Grenze ab 23 oder erst ab 24 Uhr greifen. Allerdings bedürfe es dazu ebenfalls wie bei der Fußball-Privilegierung einer bundesrechtlichen Vorgabe.

Darüber hinaus will die NRW-SPD höhere Hürden für Klagen gegen Großveranstaltungen in den Kommunen. "Einer klagt immer", kritisierte Ott. Deswegen müsse der Vorschlag aus Bonn geprüft werden, das Individualklagerecht einzuschränken; eine Klage müsste dann von fünf Personen unterstützt werden. Ott sprach sich auch für "Nachtbürgermeister" nach dem Vorbild von Rotterdam aus. Dieser sei ein neutraler Ansprechpartner bei nächtlichem Streit über angebliche oder tatsächliche Ruhestörungen durch größere Veranstaltungen.

Bereits im Frühjahr hatte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) den neuen NRW-Freizeitlärm-Erlass vorgestellt. "Seltene Feste" wie Jahrmärkte dürfen nun an 18 Tagen pro Platz (bisher zehn) stattfinden. Außerdem gelten dann gelockerte Lärm-Richtwerte.

(hüw)
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