Düsseldorf Loveparade: Generalstaatsanwalt ist für Prozess

Düsseldorf · Im Streit um die Zulassung der Loveparade-Anklage gegen zehn Beteiligte liegt der Ball jetzt beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat sich der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Duisburg gegen die Nicht-Zulassungentscheidung des Landgerichts Duisburg angeschlossen.

Die Beschwerdebegründung sei überzeugend, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Man sei der Begründung uneingeschränkt beigetreten. Die Ermittlungsakten liegen jetzt beim OLG. Die Beschwerdebegründung hat laut OLG rund 750 Seiten. Das Landgericht Duisburg hatte die Anklage Anfang April nicht zum Hauptverfahren zugelassen. Zentrales Beweismittel war ein Gutachten. Es litt nach Auffassung des Landgerichts "unter gravierenden inhaltlichen und methodischen Mängeln".

(RP)
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