Düsseldorf Lebenslange Haft für Reker-Attentäter gefordert

Düsseldorf · Im Prozess gegen den Reker-Attentäter vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat Generalbundesanwalt Lars Otte in seinem Plädoyer die Höchststrafe gefordert. Der Angeklagte Frank S. soll für 15 Jahre in Haft, wenn es nach der Bundesanwaltschaft geht.

In der Anklage hatte sie Frank S. versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung in vier Fällen vorgeworfen, weil er am 17. Oktober auf die damalige Oberbürgermeister-Kandidatin Henriette Reker und ihre Begleiter mit dem Messer losgegangen war. Die Tatvorwürfe sah Otte als weitestgehend bestätigt an.

Es gebe keinen Grund, das Strafmaß zu mildern, hieß es im Plädoyer. Die Tatsache, dass der Angeklagte sein Messer abgelegt und nicht weiter auf Reker eingestochen habe, wertet die Bundesanwaltschaft nicht als Rücktrick vom Mordversuch. Zudem sei die vom forensischen Psychiater diagnostizierte Persönlichkeitsstörung für die Schuldfähigkeit nicht relevant.

Otte richtete einige Worte direkt an den Angeklagten: "Herr S., Henriette Reker ist keine Schuldige, sondern Opfer eines Verbrechens, das sie fast das Leben gekostet hat. Und Sie sind kein Opfer, kein politisch Verfolgter, sondern ein Straftäter, der sich für berechtigt hielt, seine politischen Ideen mit Gewalt durchzusetzen."

Otte und sein Vertreter Stephan Stolzhäuser, Richter am Landgericht, führten aus, dass zwei Mordmerkmale erfüllt seien: Heimtücke und niedere Beweggründe. Frank S. habe Reker nach einer Rose gefragt, um Normalität vorzugaukeln, bevor er sie angegriffen habe. S. habe Reker wegen seiner politischen Überzeugungen töten wollen. Das rechtfertige die Annahme niederer Beweggründe. Das Gericht wird am 1. Juli das Urteil sprechen.

(heif)
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