Düsseldorf Landesrechnungshof pocht auf Schuldenbremse

Düsseldorf · Mit dem Scheitern der Verfassungsreform, zu der auch die Einführung einer NRW-Schuldenbremse gehören sollte, will sich der Landesrechnungshof (LRH) nicht abfinden. "Ist das Verhandlungspaket der Verfassungskommission politisch nicht durchsetzbar, gehört es aufgeschnürt und die Schuldenbremse in die Verfassung aufgenommen", betont LRH-Präsidentin Brigitte Mandt.

Zwar gilt für alle Bundesländer ab 2020 das grundsätzliche Verbot, neue Kredite aufzunehmen. Gleichwohl hält der LRH auch für NRW eine Schuldenbremse, die in der Verfassung verankert werden müsste, für unabdingbar. Es müsse darin klar festgelegt werden, welche Ausnahmetatbestände ein Abweichen vom Verbot der Neuverschuldung ermöglichten. Dies könnte ein konjunktureller Einbruch oder eine "außergewöhnliche Notsituation" wie eine Naturkatastrophe sein. Außerdem will der LRH geregelt wissen, dass die Schuldenbremse nicht durch die Veräußerung von Vermögenswerten umgangen werden dürfe. Auch die Verlagerung von Kreditaufnahmen auf Sondervermögen oder landeseigene Gesellschaften solle unzulässig sein. Landeseigene Schuldenbremsen gibt es bereits in acht der 16 Bundesländer, darunter in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Vertreter der politischen Parteien hatten am Mittwoch die zweijährigen Beratungen über ein Paket zur Änderung der NRW-Verfassung in zentralen Punkten für gescheitert erklärt. Für die Änderung der Landesverfassung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Landtagsabgeordneten erforderlich. Eine solche Mehrheit ist weder für die Schuldenbremse noch für die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre in Sicht.

(hüw)
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