Zwangsvollstreckung gegen Laschet Umwelthilfe will Urteil zu Diesel-Fahrverbot gerichtlich durchsetzen

Düsseldorf · Die Deutsche Umwelthilfe wirft der NRW-Landesregierung vor, dass sie das Leipziger Urteil zu Diesel-Fahrverboten ignoriere. Deshalb will sie eine Zwangsvollstreckung der Gerichtsentscheidung beantragen. Ministerpräsident Laschet weist die Vorwürfe zurück.

 NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). (Archivfoto)

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). (Archivfoto)

Foto: dpa, fg

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Ende Februar entschieden, dass Diesel-Fahrverbote zulässig sind, um für saubere Luft in den Städten zu sorgen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will das Urteil in Düsseldorf nun gerichtlich durchsetzen. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) ignoriere das Urteil bewusst, indem er die Bezirksregierung angewiesen habe, keine Dieselfahrverbote in den Luftreinhalteplan aufzunehmen, teilte die Organisation zur Begründung mit. Diese Vorgehen sei rechtswidrig.

"Es ist eine bizarre Situation, dass wir als Umwelt- und Verbraucherschutzverband einen Regierungschef mit dem Mittel der gerichtlichen Zwangsvollstreckung zur Einhaltung von Recht und Gesetz zwingen müssen", teilte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch mit. "Diesel-Fahrverbote sind in Düsseldorf aufgrund des nun rechtskräftigen Urteils von 2016 unausweichlich. Nur so lässt sich kurzfristig die Einhaltung der Luftqualitätswerte sicherstellen."

"Wir sehen keinen Sinn darin, länger zu warten"

Der Antrag auf Zwangsvollstreckung soll zur Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13. September 2016 führen. Die Gerichtsentscheidung von damals wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtskräftig. Demnach müssen Diesel-Fahrverbote zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden.

"Normalerweise würde man mit der Zwangsvollstreckung nicht bereits zwei Wochen nach Verkündung des Urteils beginnen. Nach der Ankündigung des Ministerpräsidenten, Fahrverbote als rechtswidrig und unverhältnismäßig untersagen zu wollen, sehen wir jedoch keinen Sinn darin, länger zu warten", sagte Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.

Die Umwelthilfe hatte die zuständige Abteilung des Landes um eine Stellungnahme zu den Äußerungen des Ministerpräsidenten gebeten. Diese sei bis Ende der gesetzten Frist nicht erfolgt, so dass die Umwelthilfe nun den Weg der Zwangsvollstreckung gehe.

Ex-Bundesinnenminister Baum hält Zwangsmaßnahmen für denkbar

Die NRW-Landesregierung wies die Vorwürfe der Umwelthilfe zurück. Ministerpräsident Armin Laschet warf der Umwelthilfe vor, mit Falschmeldungen zu arbeiten. Das Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts werde "vollumfänglich" umgesetzt, sobald die Urteilsbegründung vorliege, teilte Nordrhein-Westfalens Umweltministerium auf Twitter mit.

In Bayern hat die Umwelthilfe bereits eine Zwangsvollstreckung gegen das Umweltministerium des Landes eingeleitet. Das Verwaltungsgericht verhängte daraufhin 4000 Euro als Zwangsgeld gegen den Freistaat. Den Antrag, Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) in Haft zu nehmen, bis Fahrverbotspläne vorliegen, lehnte das Gericht jedoch ab.

Weil die NRW-Landesregierung auf Fahrverbote gegen Diesel verzichten will, hält der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum Zwangsmaßnahmen von Gerichten für gut denkbar. "Auch die Landesregierung NRW ist verpflichtet, Gerichtsentscheidungen umzusetzen und sich an Gesetze zu halten. Wenn das nicht geschieht, beispielsweise mit neuen unzureichenden Luftreinhalteplänen, um die Grenzwerte einzuhalten, sind Zwangsmaßnahmen von Gerichten unausweichlich", sagte Baum unserer Redaktion.

(rent)
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